Gründungszuschuss beantragen 2026: Voraussetzungen, Höhe, Ablauf

Den Gründungszuschuss beantragst du bei deiner Agentur für Arbeit, und zwar bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Voraussetzung ist, dass du Arbeitslosengeld bekommst und bei Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Du brauchst eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle und musst hauptberuflich gründen, also mindestens 15 Stunden pro Woche. Dann gibt es sechs Monate lang dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro und auf Antrag weitere neun Monate je 300 Euro. Einen Rechtsanspruch hast du nicht, die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe: 6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach bis zu 9 Monate 300 Euro (§ 94 SGB III). Bei 1.400 Euro ALG sind das zusammen 12.900 Euro.
  • Voraussetzungen: ALG-Anspruch mit mindestens 150 Resttagen bei Gründung, Tragfähigkeitsnachweis, fachliche Eignung, hauptberufliche Tätigkeit ab 15 Wochenstunden.
  • Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen, formlos reicht als erster Schritt.
  • Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Tage aus Phase 1 werden vom ALG-Anspruch abgezogen.

Stand: Oktober 2026

Wer bekommt den Gründungszuschuss?

Rechtsgrundlage ist § 93 SGB III. Danach „können“ Arbeitslose, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beenden, den Zuschuss erhalten. Das kleine Wort „können“ ist wichtig: Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Die Agentur prüft zum Beispiel, ob sie dich in absehbarer Zeit auch in eine Stelle vermitteln könnte. In gefragten Berufen kann das gegen dich sprechen.

Laut Gesetz müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zur Gründung, mit einer Restdauer von noch mindestens 150 Tagen am Tag der Aufnahme der Selbstständigkeit. Wer Bürgergeld vom Jobcenter bezieht, bekommt keinen Gründungszuschuss. Dort heißt das Gegenstück Einstiegsgeld nach § 16b SGB II.
  • Tragfähigkeitsnachweis: die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Das Gesetz nennt ausdrücklich Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
  • Kenntnisse und Fähigkeiten: Du musst darlegen, dass du die Tätigkeit beherrschst, etwa durch Ausbildung, Studium, Berufserfahrung oder Weiterbildungen.
  • Hauptberuflich: Mindestens 15 Stunden pro Woche, und andere Tätigkeiten dürfen zeitlich nicht überwiegen. Eine nebenberufliche Gründung wird nicht gefördert.

Ausgeschlossen ist die Förderung, solange dein Arbeitslosengeld ruht, zum Beispiel wegen einer Sperrzeit. Und wer schon einmal eine Gründungsförderung nach dem SGB III bekommen hat, muss in der Regel 24 Monate seit deren Ende abwarten.

Mit dem Gründungszuschuss nicht zu verwechseln: Wer unter 15 Stunden pro Woche nebenher selbstständig ist, bleibt arbeitslos und bekommt weiter Arbeitslosengeld, allerdings mit Anrechnung des Gewinns oberhalb eines Freibetrags von 165 Euro. Diese Variante beschreiben wir im Beitrag zur Selbstständigkeit im Nebenerwerb.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss 2026?

Die Beträge stehen in § 94 SGB III und haben sich seit Jahren nicht geändert:

Phase Dauer Betrag pro Monat Voraussetzung
Phase 1 6 Monate zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld + 300 € Bewilligung des Antrags
Phase 2 bis 9 Monate 300 € eigener Antrag, Nachweis der hauptberuflichen Geschäftstätigkeit

Die 300 Euro sind zur sozialen Absicherung gedacht, also vor allem für Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge. Sie werden bei der Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht als Einkommen gezählt.

Rechenbeispiel

Du hast zuletzt 1.400 Euro Arbeitslosengeld im Monat bekommen und machst dich als Grafikdesignerin selbstständig.

  • Phase 1: (1.400 € + 300 €) × 6 = 10.200 €
  • Phase 2: 300 € × 9 = 2.700 €
  • Zusammen: 12.900 € in 15 Monaten, steuerfrei

Davon gehen Versicherungen ab. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostet hauptberuflich Selbstständige 2026 mindestens rund 280 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung, je nach Zusatzbeitrag der Kasse etwas mehr oder weniger. Grundlage ist die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro. In Phase 2 reichen die 300 Euro also gerade für die Krankenkasse. Für die Lebenshaltung musst du dann von deinen Umsätzen leben. Plane das in deinem Finanzplan ehrlich ein.

Was der Zuschuss mit deinem ALG-Anspruch macht

Für jeden Tag, an dem du Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommst, verringert sich dein Restanspruch auf Arbeitslosengeld um einen Tag (§ 148 SGB III). Phase 2 zählt nicht. Hattest du bei der Gründung 240 Resttage, bleiben nach Phase 1 noch rund 60 Tage übrig. Scheitert die Gründung, kannst du diesen Rest grundsätzlich wieder in Anspruch nehmen, solange seit Entstehung des Anspruchs keine vier Jahre vergangen sind.

Wie beantragst du den Gründungszuschuss? Schritt für Schritt

  1. Früh Bescheid geben. Sag deiner Vermittlerin so bald wie möglich, dass du gründen willst. Der Antrag muss nach § 324 SGB III vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden und kann formlos erfolgen, sogar vor dem ersten Beratungstermin. Ein kurzer schriftlicher Antrag mit Datum sichert dir den Zeitpunkt.
  2. Restanspruch prüfen. Rechne aus, wann du unter 150 Tage fällst. Diese Grenze muss am Tag der Gründung noch erreicht sein, nicht am Tag des Antrags. Die Bearbeitung kostet Zeit, also lieber mit Puffer planen.
  3. Businessplan schreiben. Er sollte Geschäftsidee, Zielgruppe, Wettbewerb, Marketing, deine Qualifikation und einen Finanzplan mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung für mindestens drei Jahre enthalten. Eine Gliederung, die auch vor der fachkundigen Stelle besteht, findest du im Leitfaden zum Businessplan für Gründerinnen.
  4. Tragfähigkeitsbescheinigung holen. Die Agentur stellt dafür den Vordruck „Gründungszuschuss (GZ) – Stellungnahme Fachkundige Stelle“ (BA GZ 04) bereit. Die Stelle wählst du selbst: IHK oder Handwerkskammer, Banken, Fachverbände, aber auch Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfungen, Unternehmensberatungen und Gründungsberatungen werden akzeptiert. Sie braucht Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Eventuelle Kosten übernimmt die Agentur nicht.
  5. Antrag auf Phase 1 einreichen. Das geht online im Kundenprofil auf arbeitsagentur.de, Entwürfe lassen sich speichern und Dokumente nachreichen. Wer der Online-Kommunikation zugestimmt hat, findet den Bescheid später in der „Bescheidablage“. Telefonisch erreichst du die Agentur unter 0800 4 5555 00.
  6. Erst nach dem Antrag gründen. Die Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt markiert in der Regel den Beginn der Tätigkeit.
  7. Phase 2 rechtzeitig beantragen. Gegen Ende der sechs Monate stellst du den Antrag auf die weiteren neun Monate. Belege deine Geschäftstätigkeit mit Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Marketingnachweisen oder einer aktuellen Einnahmen-Überschuss-Übersicht. Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur eine neue Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Ablehnung erhalten? Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen. Weil es um eine Ermessensentscheidung geht, lohnt es sich, gezielt auf die genannten Gründe einzugehen, etwa mit einer überarbeiteten Finanzplanung oder Belegen dafür, dass eine Vermittlung in deinem Beruf nicht absehbar ist.

Steuer, Versicherung, Elterngeld: was du wissen musst

Steuer

Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG steuerfrei. Anders als das Arbeitslosengeld ist er im Katalog des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) nicht aufgeführt, er erhöht also auch nicht den Steuersatz auf deinen Gewinn. In der Buchhaltung ist er keine Betriebseinnahme. Mehr zum Steuer-Einmaleins nach der Gründung liest du im Überblick zu Steuern für Gründerinnen.

Kranken- und Rentenversicherung

Mit der Gründung endet die Pflichtversicherung über die Arbeitsagentur. Du versicherst dich freiwillig gesetzlich oder privat. Für Mütter und Frauen mit Kinderwunsch ist der Wahltarif mit Krankengeld oft wichtig, weil er sich auf Mutterschaftsgeld auswirken kann. Die Details stehen im Beitrag zur Krankenversicherung als selbstständige Mutter. Je nach Beruf kann außerdem Rentenversicherungspflicht bestehen, etwa für Lehrende, Pflegende oder Hebammen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Du kannst dich als Selbstständige auf Antrag weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern (§ 28a SGB III). Voraussetzung ist unter anderem eine Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Wer diese Frist verpasst, kommt später nicht mehr hinein.

Elterngeld

Bekommst du während des Gründungszuschusses ein Kind, kann der Zuschuss auf das Elterngeld angerechnet werden. Das Sozialgericht Dresden hat das für Phase 1 so entschieden, die betroffene Mutter erhielt nur noch den Mindestbetrag. Wenn eine Schwangerschaft absehbar ist, lass dich vorher bei der Elterngeldstelle beraten und lies unseren Beitrag zum Elterngeld für Selbstständige.

Gründungszuschuss mit anderen Förderungen kombinieren

Der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt, Kredite finanzieren Investitionen. Beides lässt sich kombinieren. Brauchst du Geld für Ausstattung oder Wareneinkauf, passt das ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW mit bis zu 200.000 Euro, mehr dazu im Beitrag zum KfW-Gründerkredit. Ausgeschlossen ist dagegen eine zweite Förderung des Lebensunterhalts, etwa das EXIST-Gründungsstipendium. Ein Gründungscoaching vor der Gründung kann die Agentur über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanzieren, frag deine Vermittlerin danach.

Typische Fehler beim Gründungszuschuss

  • Zu spät angefangen. Wer erst nach Monaten Arbeitslosigkeit an die Gründung denkt, unterschreitet schnell die 150 Tage. Bei zwölf Monaten Anspruchsdauer (360 Tage) bleiben dir rechnerisch sieben Monate, bis die Gründung stehen muss.
  • Vor dem Antrag gegründet. Gewerbe angemeldet, erste Rechnung geschrieben, und dann erst den Antrag gestellt: Damit ist die Förderung in aller Regel weg.
  • Für die Gründung gekündigt. Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur weist selbst darauf hin, dass eine Kündigung, um zu gründen, in der Regel nicht gefördert wird. Solange das Arbeitslosengeld ruht, gibt es auch keinen Gründungszuschuss, und die Sperrzeit verkürzt zudem den Anspruch.
  • Nebenberuflich geplant. Ein parallel geplanter Teilzeitjob mit mehr Stunden als die Selbstständigkeit führt zur Ablehnung. Die Gründung muss die Haupttätigkeit sein.
  • Finanzplan schöngerechnet. Fachkundige Stellen und Vermittlerinnen sehen viele Pläne. Ein realistischer Anlauf mit Verlusten im ersten Halbjahr wirkt glaubwürdiger als ein Umsatzsprung ab Monat zwei.
  • Phase 2 vergessen. Die weiteren neun Monate kommen nicht automatisch. Ohne Antrag und Nachweise verschenkst du 2.700 Euro.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?

Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, und so rechtzeitig, dass du am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld hast. Ein formloser Antrag sichert den Zeitpunkt.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Sechs Monate dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf Antrag neun Monate je 300 Euro.

Gibt es den Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit?

Nein. Er setzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus. Wer direkt aus einer Anstellung gründet, kann Förderkredite, Landesprogramme oder Beratungszuschüsse nutzen, aber keinen Gründungszuschuss.

Gibt es den Gründungszuschuss auch vom Jobcenter?

Nein. Beim Jobcenter heißt die vergleichbare Leistung Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Sie ist ebenfalls eine Ermessensleistung und wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das ist von Agentur zu Agentur verschieden und hängt stark davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind. Plane mehrere Wochen ein und reiche die Tragfähigkeitsbescheinigung möglichst gleich mit ein.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Nein. Er ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Er muss in der Steuererklärung nicht als Einnahme angegeben werden.

Quellen