Das EXIST-Gründungsstipendium zahlt dir zwölf Monate lang einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, während du eine innovative Gründungsidee aus der Hochschule oder Forschung marktreif machst: 1.000 Euro als Studentin, 2.000 Euro mit Berufsausbildung, 2.500 Euro mit Hochschulabschluss und 3.000 Euro mit Promotion, plus 150 Euro pro Kind. Dazu kommen bis zu 30.000 Euro Sachmittel für Teams und 5.000 Euro für Coaching. Den Antrag stellt nicht ihr selbst, sondern eure Hochschule oder Forschungseinrichtung, das ist noch bis 31. Dezember 2027 möglich.
- Stipendium 1.000 bis 3.000 Euro im Monat je nach Abschluss, 12 Monate, maximal drei geförderte Personen pro Team.
- Sachmittel bis 10.000 Euro (allein) oder 30.000 Euro (Team), Coaching bis 5.000 Euro. Bekommt ein Teammitglied ein Kind, ist einmal eine Verlängerung um bis zu drei Monate möglich.
- Abschluss oder letzte Stelle an Hochschule oder Forschungseinrichtung darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Studierende brauchen mindestens die Hälfte der Studienleistungen.
- Das Stipendium ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerfrei. Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du selbst.
Stand: Oktober 2026
Was ist das EXIST-Gründungsstipendium?
EXIST ist das Gründungsprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung. Es wird aus Bundesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert, die fachliche Abwicklung liegt beim Projektträger Jülich. Das Gründungsstipendium (umgangssprachlich oft noch „Gründerstipendium“) ist die bekannteste Förderlinie: ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird, für die Vorgründungsphase. Also für das Jahr, in dem aus einer Idee ein Produkt, ein Geschäftsmodell und ein Businessplan werden soll.
Daneben gibt es weitere Linien der EXIST-Familie:
| Förderlinie | Für wen | Was gefördert wird |
|---|---|---|
| EXIST-Gründungsstipendium | Studierende, Absolventinnen, Forschende mit innovativer Idee | Lebensunterhalt 12 Monate, Sachmittel, Coaching |
| EXIST Women | Frauen aus Hochschulen und Forschung mit erster Gründungsidee | bis zu zehnmonatige Begleitung, 2.000 € Sachmittel, für einen Teil der Teilnehmerinnen bis zu 3 Monate Stipendium |
| EXIST-Forschungstransfer | Entwicklungsintensive Vorhaben mit Proof of Principle | Phase I: Personal und Sachmittel (meist bis 250.000 € Sachmittel, bis 18 Monate); Phase II: bis 180.000 € Zuschuss (bis 75 %) |
Was das Programm bringt, lässt sich ausnahmsweise mit belastbaren Zahlen sagen: Laut Bundeswirtschaftsministerium führten 85 Prozent der geförderten Gründungsstipendien-Projekte zu einer Gründung, und 74 Prozent dieser Unternehmen gab es fünf Jahre nach Förderende noch. Die Zahlen stammen aus dem Programm-Monitoring und sind kein Zufall, denn vor der Förderung steht eine gründliche Auswahl.
Wer kann das EXIST-Gründungsstipendium 2026 beantragen?
Formal antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland, die in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sind. Sie schließen mit euch Stipendiatenverträge und verwalten das Geld. Gefördert werden aber die Menschen im Team. Laut Förderrichtlinie gilt:
- Absolventinnen und Forschende: Der Hochschulabschluss oder das letzte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung liegt höchstens fünf Jahre zurück.
- Studierende: Vor der Bewilligung muss mindestens die Hälfte der Studienleistungen erbracht sein. Teams, die mehrheitlich aus Studierenden bestehen, werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.
- Berufsausbildung: Ein Teammitglied darf statt eines Studiums eine qualifizierte Berufsausbildung mitbringen, etwa als Technikerin oder Mechatronikerin.
- Teamgröße: Gefördert werden maximal drei Personen. Mindestens eine braucht einen Hochschulabschluss.
Die Idee muss innovativ und technologieorientiert oder ein wissensbasiertes Angebot mit deutlichem Alleinstellungsmerkmal sein. Ausgeschlossen sind laut Richtlinie leichte Abwandlungen bestehender Produkte, Gründungen zur Ausübung klassischer freier Berufe (die eigene Kanzlei, die eigene Praxis) und Entwicklungen im Auftrag Dritter. Eine Agentur oder ein Coaching-Business fällt also in aller Regel durch, eine Software, die eine Forschungsmethode in ein Produkt übersetzt, eher nicht.
Wie hoch ist die EXIST-Förderung 2026?
Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen. Die Beträge stehen in der Richtlinie vom April 2023 und gelten unverändert:
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Stipendium promovierte Gründerinnen | 3.000 € pro Monat |
| Stipendium Absolventinnen mit Hochschulabschluss | 2.500 € pro Monat |
| Stipendium mit abgeschlossener Berufsausbildung | 2.000 € pro Monat |
| Stipendium Studierende | 1.000 € pro Monat |
| Kinderzuschlag | 150 € pro Kind und Monat |
| Sachausgaben | bis 10.000 € (Einzelgründung), bis 30.000 € (Team) |
| Coaching | bis 5.000 € |
Die Hochschule bekommt zusätzlich eine Pauschale für die Betreuung durch das Gründungsnetzwerk. Für dich ist dabei ein Detail interessant: Diese Pauschale steigt um 2.500 Euro, wenn das Team divers besetzt ist, und um weitere 2.500 Euro, wenn eine Mentorin die fachliche Betreuung übernimmt. Gründerinnen-Teams sind für Hochschulen also auch finanziell attraktiv.
Rechenbeispiel: Was bekommt ein Dreier-Team?
Ein Team aus einer promovierten Biologin mit einem Kind, einer Informatik-Absolventin und einer Biologielaborantin mit Berufsausbildung:
- Promovierte: (3.000 € + 150 € Kinderzuschlag) × 12 = 37.800 €
- Absolventin: 2.500 € × 12 = 30.000 €
- Laborantin: 2.000 € × 12 = 24.000 €
- Sachausgaben Team: bis 30.000 €
- Coaching: bis 5.000 €
- Zusammen: bis 126.800 € in zwölf Monaten
Klingt üppig, ist aber brutto gerechnet. Von den 2.500 Euro der Absolventin gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, und auf das Stipendium fällt Einkommensteuer an (Details weiter unten). Plane also netto deutlich weniger ein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben den persönlichen Kriterien prüfen Hochschule und Projektträger das Vorhaben selbst. Diese Punkte entscheiden:
- Mentorin oder Mentor: Die Hochschule stellt eine Professorin oder Arbeitsgruppenleiterin, die euch fachlich begleitet und den Antrag mitträgt. Ohne diese Zusage gibt es keinen Antrag.
- Gründungsnetzwerk: Die Gründungsberatung oder Transferstelle eurer Hochschule hilft beim Antrag und betreut euch während der Förderung. Sie stellt auch Arbeitsplatz und Labor kostenfrei zur Verfügung.
- Ideenpapier: Problem und Lösung, Neuheit, Geschäftsmodell, Kundinnen und Marktgröße, Meilensteine, Mittelverwendung und Team. Hilfreich ist, wenn ihr schon mit potenziellen Kundinnen gesprochen habt.
- Noch keine Gründung: Eine GmbH oder UG darf während der Förderung gegründet werden, aber nicht vorher. Welche Rechtsform später passt, kannst du schon in der Förderzeit klären, unser Überblick zur Rechtsform für Gründerinnen hilft beim Sortieren.
- Kein zweites Einkommen: Bezahlte Nebentätigkeiten über 20 Stunden pro Monat sind ausgeschlossen, ebenso ein aktives Arbeitsverhältnis oder ein zweites Stipendium. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis („Gründungssabbatical“) ist erlaubt.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Anträge sind jederzeit möglich, feste Stichtage gibt es nicht. Die Förderung kann frühestens drei Monate nach vollständigem Antragseingang starten. Rechne mit Vorbereitung insgesamt eher mit einem halben Jahr.
- Gründungsberatung kontaktieren. Erster Schritt ist das Gespräch mit dem Gründungsnetzwerk oder der Transferstelle deiner Hochschule. Viele Netzwerke begleiten Teams schon Monate vor dem Antrag. Mit dem „EGS Check“ auf exist.de kannst du vorab prüfen, ob du die formalen Voraussetzungen erfüllst.
- Team und Mentorin klären. Wer ist dabei, wer bekommt welches Stipendium, wer betreut fachlich?
- Ideenpapier und Pläne schreiben. Dazu gehören Arbeitsplan, Sachmittel- und Coachingplanung. Für die spätere Finanzierungsrunde zahlt sich eine saubere Struktur aus, unser Leitfaden zum Businessplan für Gründerinnen zeigt, worauf Geldgeber achten.
- Einreichung durch die Hochschule. Sie lädt den Antrag als PDF-Dateien im Förderportal easy-Online hoch und schickt die XML-Datei des Antragsformulars per Mail an den Projektträger Jülich. Per Post eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
- Begutachtung. Der Projektträger prüft fachlich, das Bundeswirtschaftsministerium entscheidet. Das dauert mehrere Wochen.
- Förderbeginn. Nach der Bewilligung schließt die Hochschule mit euch die Stipendiatenverträge. Am Ende der zwölf Monate stehen ein Businessplan und ein Bericht über die erreichten Ziele.
Wie wird das EXIST-Stipendium versteuert und versichert?
Hier liegt einer der häufigsten Irrtümer. Stipendien sind oft nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei, das EXIST-Gründungsstipendium aber nicht. Die Finanzverwaltung (zuletzt Verfügung der OFD Frankfurt vom 15.08.2024, gestützt auf ein BFH-Urteil von 2021) argumentiert, dass es den Weg in die Selbstständigkeit fördert und nicht Forschung oder Ausbildung. Das Stipendium ist deshalb in voller Höhe steuerpflichtig, als Einkünfte der Art, die du nach der Gründung erzielst.
Praktisch heißt das: Lege von Anfang an einen Teil für die Steuer zurück. Wie viel, hängt von deinem übrigen Einkommen ab. Unser Beitrag zu Steuerrücklagen für Selbstständige zeigt, wie du das systematisch machst.
Auch um die Versicherung kümmerst du dich selbst. Laut Richtlinie sind die Sozialversicherungskosten im Stipendium enthalten, die Stipendiatinnen sind für ihre Abgaben selbst verantwortlich. Du bist nicht angestellt, also musst du dich eigenständig kranken- und pflegeversichern. Klär das früh mit deiner Krankenkasse, besonders wenn du schwanger bist oder Kinder mitversicherst. Was dabei für Mütter wichtig ist, steht in unserem Beitrag zur Krankenversicherung als selbstständige Mutter.
Welche Sonderform gibt es für Frauen: EXIST Women?
EXIST Women richtet sich an Studentinnen, Absolventinnen und Wissenschaftlerinnen mit einer ersten Gründungsidee, auch wenn diese noch ganz am Anfang steht. Das Programm läuft bis zu zehn Monate und setzt früher an als das Gründungsstipendium:
- Jede Teilnehmerin erhält 2.000 Euro Sachmittel, etwa für Veranstaltungen, zusätzliches Coaching, Reisen oder Prototypmaterial.
- Ein Teil der Teilnehmerinnen bekommt zusätzlich bis zu drei Monate ein Stipendium in denselben Stufen wie beim Gründungsstipendium (1.000 bis 3.000 Euro plus 150 Euro pro Kind). Die Kriterien legt die Hochschule fest.
- Dazu kommen Begleitung durch das Gründungsnetzwerk, eine unternehmerisch erfahrene Mentorin und ein zweitägiges Pflichtseminar in Berlin oder München.
Auch hier bewirbt sich nicht die Gründerin direkt, sondern über eine teilnehmende Hochschule. Für viele ist EXIST Women der sinnvollere Einstieg: erst die Idee schärfen und ein Netzwerk unter Gründerinnen aufbauen, danach mit einem belastbaren Konzept ins Gründungsstipendium.
Welche Anschlussfinanzierung gibt es nach EXIST?
Nach zwölf Monaten endet das Stipendium. Typische nächste Schritte:
- EXIST-Forschungstransfer: Für entwicklungsintensive Vorhaben mit nachgewiesenem Proof of Principle. Phase II mit bis zu 180.000 Euro setzt Phase I voraus. Für bestimmte KI-Projekte aus dem Gründungsstipendium gibt es einen Sonderzugang.
- Förderkredite: Nach der Gründung kommt das ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 200.000 Euro in Frage. Wie das funktioniert, erklärt unser Beitrag zum KfW-Gründerkredit.
- Beteiligungskapital: Business Angels, Seed-Fonds oder der High-Tech Gründerfonds.
- Landesprogramme: Viele Bundesländer haben eigene Gründungsstipendien oder Seed-Programme, etwa das Gründungsstipendium.NRW.
Typische Fehler beim EXIST-Antrag
- Zu früh gegründet. Wer vor Förderbeginn schon eine GmbH oder ein Gewerbe für das Vorhaben angemeldet hat, ist raus.
- Steuer vergessen. Wer das Stipendium für steuerfrei hält, erlebt mit dem Steuerbescheid eine unangenehme Überraschung.
- Nebenjob unterschätzt. Mehr als 20 bezahlte Stunden im Monat sind nicht erlaubt. Eine Werkstudentinnenstelle mit 20 Stunden pro Woche passt also nicht.
- Dienstleistung statt Innovation. Eine gute Beratungsidee ist kein EXIST-Vorhaben. Prüfe früh mit der Gründungsberatung, ob das Alleinstellungsmerkmal trägt.
- Fünf-Jahres-Frist übersehen. Liegt der Abschluss bald fünf Jahre zurück, kann ein halbes Jahr Vorbereitung den Ausschlag geben. Starte rechtzeitig.
- Kombi mit Gründungszuschuss eingeplant. Eine zweite Förderung des Lebensunterhalts ist ausgeschlossen. Preisgelder und Coaching-Programme sind dagegen erlaubt.
Häufige Fragen
Ist das EXIST-Gründungsstipendium steuerfrei?
Nein. Nach Auffassung der Finanzverwaltung greift die Steuerbefreiung für Stipendien nicht, weil EXIST die Gründung fördert und nicht Forschung oder Ausbildung. Das Stipendium ist in voller Höhe zu versteuern.
Wie viel Geld bekommt man bei EXIST?
Je nach Abschluss 1.000 bis 3.000 Euro pro Monat für zwölf Monate, dazu 150 Euro pro Kind, bis 30.000 Euro Sachmittel für Teams und bis 5.000 Euro Coaching.
Darf ich während EXIST nebenbei arbeiten?
Nur eingeschränkt: Bezahlte Nebentätigkeiten von mehr als 20 Stunden pro Monat sind ausgeschlossen. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis, etwa ein Gründungssabbatical, ist erlaubt.
Kann ich EXIST mit dem Gründungszuschuss kombinieren?
Nein. Beide sichern den Lebensunterhalt, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Kommst du aus dem Arbeitslosengeld, ist der Gründungszuschuss die Alternative.
Bis wann kann man EXIST beantragen?
Nach der aktuellen Richtlinie können Anträge bis 31. Dezember 2027 gestellt werden, laufend und ohne Stichtag.
Bekomme ich EXIST ohne Studium?
Als Teil eines Teams ja: Ein Mitglied darf statt Studium eine qualifizierte Berufsausbildung haben und erhält 2.000 Euro im Monat. Mindestens eine Person im Team braucht aber einen Hochschulabschluss.


