Mit der BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen bekommst du einen Zuschuss zu einer externen Beratung: 50 Prozent in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig (höchstens 1.750 Euro), 80 Prozent in den neuen Bundesländern sowie den Regionen Lüneburg und Trier (höchstens 2.800 Euro). Gefördert werden förderfähige Beratungskosten bis 3.500 Euro. Wichtig für 2026: Die aktuelle Förderrichtlinie gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, und die Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle beginnen.
- Zuschuss 50 % (max. 1.750 €) oder 80 % (max. 2.800 €) je nach Standort, förderfähige Kosten bis 3.500 €.
- Antragsschluss nach aktueller Richtlinie: 31.12.2026. Ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht veröffentlicht.
- Gefördert wird nur, wer schon gegründet hat. Im ersten Jahr nach der Gründung ist ein kostenloses Informationsgespräch Pflicht.
- Wer selbst beratend tätig ist (Coaching, Unternehmensberatung, Steuer, Recht), ist nicht antragsberechtigt.
Stand: Oktober 2026
Was ist die BAFA-Beratungsförderung?
Der offizielle Name lautet „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Das Programm wird vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Deine Anträge laufen aber über eine von mehreren Leitstellen, etwa die DIHK Service GmbH, den ZDH, die BBG oder die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel. Welche du wählst, ist dir überlassen.
Gefördert werden laut Richtlinie „konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“. Übersetzt: Eine Beraterin analysiert deine Situation, benennt Schwachstellen und gibt dir konkrete Empfehlungen, wie du sie behebst. Das Ganze landet in einem schriftlichen Bericht. Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern, die Tage müssen nicht am Stück liegen.
Seit 2023 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen jungen und etablierten Unternehmen bei der Förderhöhe. Ältere Artikel, die noch von 4.000 Euro für Jungunternehmen oder 90 Prozent für Unternehmen in Schwierigkeiten sprechen, beziehen sich auf die frühere Richtlinie.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026?
Entscheidend ist der Standort der beratenen Betriebsstätte, nicht dein Wohnort:
| Region der Betriebsstätte | Fördersatz | Max. Zuschuss |
|---|---|---|
| Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (ohne Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Regionen Lüneburg und Trier | 80 % | 2.800 € |
| Alle anderen Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.750 € |
Zu den förderfähigen Kosten zählen Honorar, Auslagen und Reisekosten der Beraterin, bis zur Obergrenze von 3.500 Euro. Die Umsatzsteuer gehört laut Richtlinie grundsätzlich nicht dazu. Seit dem 15. November 2025 gilt aber eine wichtige Ausnahme: Kannst du keine Vorsteuer abziehen, etwa als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, berechnet das BAFA den Zuschuss auf den tatsächlich gezahlten Bruttobetrag. Die Obergrenze von 3.500 Euro gilt weiter. Ob du von der Regel profitierst, hängt also an deinem Umsatzsteuerstatus, den du im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung nachlesen kannst.
Rechenbeispiele
Gründerin in Köln, umsatzsteuerpflichtig: Die Beraterin stellt 3.500 Euro netto plus 665 Euro Umsatzsteuer in Rechnung. Du zahlst 4.165 Euro, die 665 Euro holst du dir als Vorsteuer zurück. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent von 3.500 Euro, also 1.750 Euro. Dein Eigenanteil: 1.750 Euro.
Gründerin in Leipzig, umsatzsteuerpflichtig: Gleiche Rechnung, aber die Region Leipzig zählt zur 50-Prozent-Gruppe. Auch hier 1.750 Euro Zuschuss. In Dresden oder Chemnitz wären es 2.800 Euro.
Kleinunternehmerin in Rostock: Die Beratung kostet 2.900 Euro netto plus 551 Euro Umsatzsteuer, also 3.451 Euro brutto. Weil sie keine Vorsteuer ziehen kann, zählt der Bruttobetrag. Zuschuss: 80 Prozent von 3.451 Euro, also 2.760,80 Euro. Eigenanteil: 690,20 Euro.
Du kannst innerhalb der Richtlinienlaufzeit bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen fördern lassen, höchstens zwei pro Jahr. Maßgeblich für das Jahr ist das Antragsdatum.
Wer bekommt die BAFA-Beratungsförderung?
Antragsberechtigt ist das beratene Unternehmen, wenn es
- rechtlich selbstständig im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig ist,
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hat und
- die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt (weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme).
Auch eine Gründung im Nebenerwerb und Unternehmensübernahmen sind möglich. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Gründung schon erfolgt ist. Als Gründungsdatum gilt bei Gewerbetreibenden der Tag der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregistereintrags, bei Freiberuflerinnen die Anmeldung beim Finanzamt. Wie das abläuft, zeigt unser Leitfaden zur Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt.
Wer ist ausgeschlossen?
Hier liegt die häufigste Fehlannahme, gerade bei Frauen, die in beratenden Berufen gründen. Laut Richtlinie sind unabhängig vom Beratungsbedarf nicht antragsberechtigt:
- Unternehmen und Freiberuflerinnen, die selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, als Rechtsanwältin, Notarin oder „in ähnlicher Weise beratend oder schulend“ tätig sind oder werden wollen. Das trifft auch viele Business-Coaches und Trainerinnen.
- gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen,
- Unternehmen in einem Insolvenzverfahren,
- Unternehmen mit Beteiligung von Religionsgemeinschaften oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Für Ärztinnen, Zahnärztinnen, Psychotherapeutinnen und Heilpraktikerinnen gilt eine Einschränkung: Gefördert wird bei ihnen nur die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems.
Was wird gefördert und was nicht?
Die Richtlinie nennt als Beispiele Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen und die Anpassung des Geschäftsmodells. Typische förderfähige Themen für junge Unternehmen sind Positionierung und Marketingkonzept, Preisstrategie, Vertriebsaufbau, Digitalisierungs- und Prozessanalyse, Organisation und Personalplanung oder die Vorbereitung einer Expansion.
Jede Beratung muss außerdem auf die Querschnittsthemen des ESF Plus eingehen: Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit. Das ist keine Sonderförderung für Frauen, sondern ein Pflichtbestandteil jedes Beratungsberichts. Wer etwa eine Beratung zur Fachkräftesicherung bucht, kann Vereinbarkeit von Familie und Beruf gezielt zum Thema machen.
Nicht gefördert werden laut Richtlinie Beratungen, die
- überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen behandeln, etwa Verträge ausarbeiten, Jahresabschlüsse oder Buchführung,
- überwiegend Gutachten sind,
- überwiegend das Thema Fördermittel behandeln,
- auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen der Beraterin hinauslaufen,
- bereits mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
- als Seminar, Workshop oder Gruppenveranstaltung stattfinden.
Auch die Umsetzung ist nicht förderfähig. Die Beraterin darf dir ein Konzept für deine Website erarbeiten, das Bauen der Website zahlt das BAFA nicht. Und Beratungen durch Verwandte, Mitgesellschafterinnen oder eigene Mitarbeiterinnen sind ausgeschlossen.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
- Beraterin auswählen. Sie muss beim BAFA registriert sein, also überwiegend (mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes) entgeltlich Unternehmen beraten und ein Qualitätssicherungssystem nachweisen. Frag vorher konkret nach der BAFA-Registrierung und lass dir ein schriftliches Angebot geben, aber unterschreib noch keinen Vertrag.
- Informationsgespräch führen (im ersten Jahr nach der Gründung Pflicht). Es ist kostenlos und findet bei einem regionalen Ansprechpartner statt, zum Beispiel deiner IHK oder Handwerkskammer. Laut BAFA darf das Gespräch frühestens drei Monate vor dem Antrag stattfinden und muss spätestens vor dem Verwendungsnachweis erledigt sein. Am sinnvollsten führst du es vor dem Antrag, dann klärt es offene Fragen rechtzeitig. Die Bestätigung brauchst du für den Verwendungsnachweis.
- Online-Antrag stellen. Über die Antragsplattform des BAFA, adressiert an die Leitstelle deiner Wahl. Papieranträge gibt es nicht.
- Informationsschreiben abwarten. Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und teilt dir schriftlich mit, dass du beginnen kannst. Erst jetzt darfst du den Beratungsvertrag unterschreiben. Schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn der Beratung.
- Beratung durchführen und bezahlen. Höchstens fünf Beratungstage. Am Ende steht ein Bericht, den du und die Beraterin unterschreiben. Die Rechnung bezahlst du vollständig per Überweisung, Barzahlung oder Verrechnung führt zum Verlust des Zuschusses.
- Verwendungsnachweis hochladen. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens: unterschriebenes Verwendungsnachweisformular, EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, Erklärung zur Grundrechtecharta, Beratungsbericht, Rechnung, Kontoauszug und bei jungen Unternehmen die Bestätigung des Informationsgesprächs.
- Auszahlung. Das BAFA prüft und überweist den Zuschuss an dich. Du gehst also zunächst in Vorleistung. Plane das in deine Liquidität ein, unser Beitrag zum Cashflow-Management für Selbstständige zeigt, wie.
Was ist mit Beratung vor der Gründung?
Die BAFA-Förderung setzt eine bestehende Gründung voraus. Für die Phase davor gibt es andere Wege. Bist du arbeitslos gemeldet, kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ein Gründungscoaching finanzieren. Wie das mit dem Gründungszuschuss zusammenhängt, steht in unserem eigenen Beitrag. Daneben haben viele Bundesländer eigene Programme für Vorgründungsberatung, und IHK, Handwerkskammern und Gründerinnenzentren bieten kostenlose Erstberatungen an, etwa zum Businessplan.
Brauchst du nach der Beratung Kapital, um die Empfehlungen umzusetzen, ist das ERP-Gründerkredit StartGeld eine Option. Mehr dazu im Artikel zum KfW-Gründerkredit.
Typische Fehler bei der BAFA-Förderung
- Vertrag zu früh unterschrieben. Der häufigste und teuerste Fehler. Wer vor dem Informationsschreiben unterschreibt, bekommt nichts, auch wenn sonst alles stimmt.
- Informationsgespräch vergessen. Im ersten Jahr nach der Gründung ist es Pflicht. Fehlt die Bestätigung im Verwendungsnachweis, ist der Zuschuss weg.
- Eigene Branche übersehen. Coaches, Trainerinnen und Beraterinnen sind selbst nicht antragsberechtigt.
- Umsetzung statt Konzept gebucht. Social-Media-Betreuung, Webdesign oder Texterstellung sind keine geförderte Beratung, auch wenn die Agentur es so nennt.
- Bar bezahlt oder verrechnet. Nur die vollständige Überweisung, belegt durch Kontoauszug, zählt.
- Sechs-Monats-Frist verpasst. Der Verwendungsnachweis muss vollständig und unterschrieben bei der Leitstelle sein. Unvollständige Unterlagen gelten nicht als fristgerecht.
- Rabatt nicht gemeldet. Gewährt die Beraterin einen Nachlass, auch nachträglich, sinkt der Zuschuss. Zu viel Gezahltes wird zurückgefordert.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die BAFA-Förderung 2026 beantragen?
Nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026. Ob und in welcher Form es ab 2027 weitergeht, hat das BAFA bisher nicht veröffentlicht.
Wie viel zahlt das BAFA für eine Unternehmensberatung?
50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 3.500 Euro, also höchstens 1.750 Euro, in den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig. 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro, in den neuen Bundesländern und den Regionen Lüneburg und Trier.
Bekomme ich die Förderung schon vor der Gründung?
Nein. Das Unternehmen muss bereits angemeldet sein. Für die Vorgründungsphase gibt es Länderprogramme oder, bei Arbeitslosigkeit, ein Gründungscoaching über einen AVGS.
Sind BAFA-Zuschüsse steuerpflichtig?
Ja, in der Regel ist der Zuschuss eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, während die Beratungskosten als Betriebsausgabe abziehbar sind. Lass dir die Buchung im Zweifel von deiner Steuerberatung bestätigen.
Kann ich als Coach oder Beraterin die BAFA-Förderung nutzen?
Nein. Wer selbst beratend oder schulend tätig ist oder werden will, ist laut Richtlinie nicht antragsberechtigt, unabhängig vom Beratungsthema.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Bis zu fünf abgeschlossene Beratungen innerhalb der Richtlinienlaufzeit, höchstens zwei pro Kalenderjahr, gerechnet nach Antragsdatum.


