Eine Steuer-ID musst du in aller Regel gar nicht beantragen: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt sie dir automatisch zu, sobald du dich zum ersten Mal bei einer deutschen Meldebehörde anmeldest, und schickt sie dir per Brief. Kommt dieser Brief nicht an oder ist er verschwunden, forderst du die Nummer kostenlos über das Online-Formular des BZSt neu an. Rechne dann mit rund vier Wochen, denn die Nummer kommt ausschließlich per Post, nie per Telefon oder E-Mail.
- Die Steuer-ID hat elf Ziffern, gilt lebenslang und ändert sich weder bei Umzug noch bei Heirat.
- Sie wird automatisch nach der ersten Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder nach der Geburt vergeben. Einen Antrag stellst du nur, wenn nichts ankommt oder die Nummer weg ist.
- Die erneute Mitteilung ist kostenlos und dauert etwa vier Wochen. Bezahldienste, die das für dich „erledigen“, kannst du dir sparen.
- Schneller geht es oft mit einem Blick auf Lohnsteuerbescheinigung oder Einkommensteuerbescheid.
- Als Gründerin brauchst du die Steuer-ID vor allem für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Steuernummer für deinen Betrieb bekommst du erst danach.
Stand: Oktober 2026
Was ist die steuerliche Identifikationsnummer eigentlich?
Die steuerliche Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID oder IdNr, ist eine elfstellige Ziffernfolge, die jede in Deutschland gemeldete Person genau einmal bekommt. Sie bleibt dein Leben lang gleich, egal wie oft du umziehst, heiratest oder den Job wechselst. Rückschlüsse auf deine Person lässt sie nicht zu: Geburtsdatum oder Wohnort sind darin nicht versteckt.
Eingeführt wurde die Steuer-ID 2007, vergeben wird sie zentral vom BZSt. Das Finanzamt nutzt sie unter anderem, um Daten von Arbeitgebern, Krankenkassen oder der Rentenversicherung deiner Person zuzuordnen. Deshalb steht sie auf vielen Unterlagen, die du vermutlich schon im Ordner hast:
- auf dem Zuteilungsschreiben des BZSt,
- auf jeder Lohnsteuerbescheinigung (meist oben rechts),
- auf deinem Einkommensteuerbescheid,
- häufig auch auf Gehaltsabrechnungen.
Bevor du irgendetwas beantragst, lohnt sich also der Griff in den Steuerordner. Das dauert fünf Minuten statt vier Wochen.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird die Steuer-ID gern mit der Steuernummer verwechselt. Die Steuer-ID hat immer genau elf Ziffern ohne Schrägstriche. Die Steuernummer enthält Schrägstriche, ist je nach Bundesland unterschiedlich aufgebaut und wird dir vom Finanzamt erst zugeteilt, nachdem du deine Tätigkeit angemeldet hast. Im Fragebogen kannst du sie also noch gar nicht haben, sofern du nicht schon früher selbstständig warst.
Wie bekomme ich meine Steuer-ID, wenn ich sie noch nie hatte?
Du musst nichts tun. Sobald du dich zum ersten Mal in Deutschland anmeldest, übermittelt die Meldebehörde deine Daten an das BZSt. Dieses teilt dir die Steuer-ID zu und schickt sie per Brief an deine Meldeadresse. Bei Neugeborenen läuft es genauso, der Brief geht an die Adresse des Kindes.
Wie lange das genau dauert, ist nicht fest geregelt. Meist ist der Brief nach einigen Wochen da. Ein Antrag ist erst dann sinnvoll, wenn innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung oder Geburt nichts angekommen ist. Genau für diesen Fall ist das Formular „Erneute Mitteilung der Identifikationsnummer“ gedacht.
Für Zugezogene aus dem Ausland ist das wichtig, weil Arbeitgeber die Steuer-ID für die Lohnabrechnung brauchen. Liegt sie beim Jobstart ohne dein Verschulden noch nicht vor, darf der Arbeitgeber bis zu drei Monate mit der voraussichtlichen Steuerklasse rechnen. Danach, oder wenn du dich schlicht nicht kümmerst, gilt Steuerklasse VI, und die drückt das Nettogehalt spürbar (§ 39c EStG). Zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommst du zwar über die Einkommensteuererklärung zurück, aber eben erst später. Prüfe deshalb direkt nach der Anmeldung, ob dein Name korrekt am Briefkasten steht. Klingt banal, ist aber einer der häufigsten Gründe, warum Behördenpost nie ankommt.
Was mache ich, wenn ich meine Steuer-ID verloren habe?
Steht die Nummer auf keinem deiner Dokumente, forderst du sie beim BZSt neu an. Das ist kostenlos, Unterlagen musst du nicht einreichen. Die Mitteilung kommt aus Datenschutzgründen ausschließlich per Brief an deine Meldeadresse. Telefonisch oder per E-Mail gibt das BZSt die Nummer nicht heraus, auch nicht, wenn du dringend darum bittest.
Schritt für Schritt: Steuer-ID online neu anfordern
- Formular öffnen: Auf bzst.de unter „Privatpersonen“ und „Steuerliche Identifikationsnummer“ findest du den Link zum Eingabeformular. Das BZSt baut gerade sein neues online.portal auf, das Formular liegt derzeit noch im bisherigen Portal. Eine Registrierung brauchst du dafür nicht.
- Daten eingeben: Du trägst Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und deine aktuelle Meldeadresse ein. Gib die Daten genau so an, wie sie beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind, inklusive Doppelnamen und Umlauten.
- Zügig absenden: Das Formular meldet dich nach fünf Minuten Inaktivität ab, nicht gesendete Eingaben sind dann weg. Halte die Daten also bereit, bevor du anfängst.
- Auf den Brief warten: Plane etwa vier Wochen ein. Kommt nach dieser Zeit nichts, prüfe zuerst deine Meldedaten beim Bürgeramt und stelle dann einen schriftlichen Antrag beim BZSt.
Soll der Brief ausnahmsweise an eine andere Anschrift gehen als deine Meldeadresse, etwa weil du gerade im Ausland lebst, verlangt das BZSt eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie deines Ausweises. Beim Ausfüllen hilft auf Wunsch der Chatbot ViOlA, den das BZSt auf seiner Seite anbietet.
Eine zweite Anlaufstelle ist dein Finanzamt. Warst du dort schon einmal steuerlich geführt, etwa wegen einer früheren Einkommensteuererklärung, kann es dir die Nummer auf schriftliche Anfrage mitteilen. Am Telefon wird es das in der Regel ebenfalls nicht tun.
Im Netz kursieren Seiten, die für eine Gebühr anbieten, deine Steuer-ID zu „beantragen“. Sie füllen nichts anderes aus als das kostenlose BZSt-Formular und bekommen dabei deine persönlichen Daten. Nutze ausschließlich die offiziellen Seiten unter bzst.de.
Steuer-ID, Steuernummer und W-IdNr: Was ist der Unterschied?
Rund um die Gründung tauchen gleich mehrere Nummern auf, und sie lassen sich leicht verwechseln. Die Steuer-ID gehört zu dir als Person. Die Steuernummer gehört zu deinem Steuerfall beim Finanzamt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer betreffen deine unternehmerische Tätigkeit.
| Nummer | Aufbau | Wer vergibt sie | Wofür |
|---|---|---|---|
| Steuer-ID (IdNr) | 11 Ziffern | BZSt, automatisch | Identifiziert dich als Person, lebenslang |
| Steuernummer | 10 bis 13 Ziffern, mit Schrägstrichen | Finanzamt nach dem Fragebogen | Rechnungen, Voranmeldungen, Steuererklärungen; kann sich bei Umzug ändern |
| USt-IdNr | DE + 9 Ziffern | BZSt, auf Antrag oder über den Fragebogen | Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern |
| W-IdNr | DE + 9 Ziffern + 5-stelliges Merkmal, z. B. DE123456789-00001 | BZSt, automatisch und stufenweise | Einheitliche Kennung für wirtschaftlich Tätige gegenüber Behörden |
Die Steuer-ID ersetzt die Steuernummer übrigens nicht. Beide existieren nebeneinander, und auf deinen Rechnungen steht entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr, niemals die Steuer-ID. Welche Angaben eine Rechnung sonst noch braucht, liest du in unserem Beitrag zu den Pflichtangaben auf Rechnungen.
Wann bekommst du die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die W-IdNr vergibt das BZSt in drei Stufen, beantragen kannst und musst du sie nicht. Seit November 2024 erhalten sie Unternehmerinnen, die eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben müssen, und Kleinunternehmerinnen nach § 19 UStG. Ab dem vierten Quartal 2026 folgen körperschaftsteuerpflichtige Firmen wie die UG oder GmbH sowie Personengesellschaften mit Feststellungserklärung. Ab dem vierten Quartal 2027 sind alle übrigen wirtschaftlich Tätigen dran.
Hattest du schon vor dem 30. November 2024 eine USt-IdNr, ist deine W-IdNr einfach diese Nummer mit dem Anhang „-00001“. Eine eigene Mitteilung dazu gab es nicht, nur eine öffentliche Bekanntmachung im Bundessteuerblatt. Alle anderen bekommen die Nummer elektronisch ins ELSTER-Postfach. Wer kein ELSTER-Konto hat oder der elektronischen Bekanntgabe nicht zugestimmt hat, muss unter Umständen mehrere Monate warten.
Wofür brauche ich die Steuer-ID als Gründerin?
Der wichtigste Moment ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den schickst du nach der Gewerbeanmeldung oder nach dem Start einer freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER an dein Finanzamt. Darin fragt das Finanzamt deine persönlichen Daten samt Steuer-ID ab, und erst danach teilt es dir die Steuernummer für deinen Betrieb mit. Im selben Fragebogen entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
Auch für das ELSTER-Benutzerkonto selbst brauchst du die Steuer-ID: Bei der Registrierung als Privatperson gibst du sie an, und ELSTER schickt dir den Aktivierungscode per Brief. Wer die Nummer erst noch anfordern muss, verliert hier also gleich zweimal ein paar Wochen. Plane das ein, wenn dein Gründungstermin feststeht.
Darüber hinaus begegnet dir die Steuer-ID an weiteren Stellen:
- Bank: Beim Eröffnen eines Kontos fragt die Bank sie ab, unter anderem für Freistellungsaufträge und Meldungen zu Kapitalerträgen.
- Mitarbeitende: Stellst du jemanden ein, brauchst du deren Steuer-ID, um die Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum ersten Mitarbeiter.
- Einkommensteuererklärung: Als Selbstständige bist du jedes Jahr zur Abgabe verpflichtet, und die Steuer-ID ist dort die zentrale Kennung.
- Elterngeld und Kindergeld: Auch hier wird sie abgefragt, für dich und gegebenenfalls für dein Kind.
Einen Überblick, welche Steuerarten mit der Selbstständigkeit auf dich zukommen, bekommst du in unserem Beitrag zu den Steuern für Gründerinnen.
Typische Fehler rund um die Steuer-ID
- Nummern vertauscht: Steuer-ID im Feld für die Steuernummer, oder umgekehrt auf der Rechnung. Merkhilfe: elf Ziffern ohne Schrägstriche gehören zu dir als Person und nie auf eine Rechnung.
- Zu früh neu angefordert: Wer direkt nach der Anmeldung das Formular abschickt, bekommt im besten Fall zwei Briefe. Das Formular ist für den Fall gedacht, dass nach drei Monaten nichts angekommen ist.
- Falsche Meldedaten: Der Brief geht nur an die Meldeadresse. Wer umgezogen ist, sich aber noch nicht umgemeldet hat, wartet vergeblich.
- Abweichende Schreibweise: Ein fehlender zweiter Vorname oder ein „ss“ statt „ß“ kann dazu führen, dass deine Anfrage nicht zugeordnet werden kann.
- Nummer per Mail verschickt: Die Steuer-ID ist ein personenbezogenes Datum. Gib sie nur weiter, wo es nötig ist, und nicht in offenen Formularen von Anbietern, die sie gar nicht brauchen.
Lege dir nach dem Erhalt eine digitale Kopie des Briefs an einem sicheren Ort ab, am besten gemeinsam mit deinen anderen Gründungsunterlagen. Dann ist dieses Thema für den Rest deiner Selbstständigkeit erledigt.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Steuer-ID?
Auf dem Zuteilungsschreiben des BZSt, auf deiner Lohnsteuerbescheinigung, auf dem Einkommensteuerbescheid und oft auf Gehaltsabrechnungen. Findest du sie dort nicht, forderst du sie über das BZSt-Formular neu an.
Kann ich meine Steuer-ID online sofort abfragen?
Nein. Das BZSt verschickt die Nummer aus Datenschutzgründen nur per Brief an deine Meldeadresse. Eine Sofortabfrage im Internet, per Telefon oder per E-Mail gibt es nicht.
Wie lange dauert es, bis die Steuer-ID kommt?
Nach einer erneuten Anforderung über das Online-Formular etwa vier Wochen. Nach der ersten Anmeldung in Deutschland ist der Brief meist nach einigen Wochen da. Kommt innerhalb von drei Monaten nichts, stellst du einen Antrag.
Ist die Rentenversicherungsnummer die Steuer-ID?
Nein. Die Rentenversicherungsnummer vergibt die Deutsche Rentenversicherung, sie enthält dein Geburtsdatum und einen Buchstaben. Die Steuer-ID besteht nur aus elf Ziffern und kommt vom BZSt.
Was kostet die Steuer-ID?
Nichts. Sowohl die Zuteilung als auch die erneute Mitteilung sind kostenlos. Kostenpflichtige Vermittlungsseiten bieten keinen Mehrwert.
Ändert sich meine Steuer-ID, wenn ich heirate oder umziehe?
Nein. Die Steuer-ID bleibt lebenslang gleich. Ändern kann sich nur die Steuernummer, wenn nach einem Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird.


