OSS-Verfahren 2026: EU-Umsatzsteuer zentral melden für Gründerinnen
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist eine Sonderregelung des Umsatzsteuerrechts, mit der Selbstständige und Unternehmen ihre umsatzsteuerpflichtigen Verkäufe an Privatpersonen in der EU zentral in einem einzigen Portal in Deutschland melden können —