Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige, Freiberuflerinnen und kleine Unternehmen. Sie wird über das Formular „Anlage EÜR“ der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt übermittelt. Die EÜR ist die meistgenutzte Gewinnermittlungsmethode in Deutschland — über 4 Millionen Selbstständige reichen jährlich eine EÜR ein.
Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige bis 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn pro Jahr. Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn — buchhalterisch nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Pflicht-Übermittlung über ELSTER (Anlage EÜR) mit der Einkommensteuererklärung. Frist: 31. Juli des Folgejahres ohne Steuerberatung, 28. Februar des übernächsten Jahres mit Steuerberatung. Aufbewahrungspflicht aller Belege: 10 Jahre.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Sie unterscheidet sich von der doppelten Buchführung (Bilanzierung) durch das Verzicht auf Bilanzen und Inventurführung.
Das Grundprinzip: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Erfasst werden alle tatsächlichen Geldflüsse — nicht Forderungen oder Verbindlichkeiten. Wenn eine Rechnung im Dezember 2025 erstellt, aber erst im Januar 2026 bezahlt wird, gehört der Betrag steuerlich ins Jahr 2026.
Dieses Zufluss-Abfluss-Prinzip ist die zentrale Unterscheidung zur Bilanzierung. Die EÜR folgt dem Geld — die Bilanz folgt dem Geschäft. Für die meisten Solopreneurinnen ist die EÜR deutlich einfacher und ausreichend.
Die EÜR umfasst typischerweise 5 Hauptkategorien:
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Betriebseinnahmen | Honorare, Verkaufserlöse, Werbeerlöse |
| Betriebsausgaben | Wareneinkauf, Bürokosten, Software-Abos, Marketing |
| Abschreibungen | Computer, Maschinen, Fahrzeuge (über mehrere Jahre verteilt) |
| Reisekosten | Fahrten, Übernachtungen, Verpflegungspauschalen |
| Sonstige Aufwendungen | Steuerberatung, Versicherungen, Beiträge |
Die EÜR wird über das Formular „Anlage EÜR“ der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt — verpflichtend digital über ELSTER seit 2017.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip wird oft missverstanden. Es bedeutet nicht, dass nur das berücksichtigt wird, was im Konto landet — sondern alles, was rechtswirksam fließt. Bar gezahlte Honorare zählen am Zahltag, auch wenn das Geld in der Kasse bleibt. PayPal-Zahlungen zählen mit dem PayPal-Eingang, nicht mit dem Übertrag aufs Bankkonto. Kreditkartenzahlungen für Betriebsausgaben gelten als abgeflossen, sobald die Belastung erfolgt — nicht erst beim Ausgleich der Kreditkartenrechnung. Diese Unterscheidung wird besonders relevant bei Jahreswechseln, wenn Einnahmen oder Ausgaben kurz vor oder nach dem 31.12. liegen.
Wer darf eine EÜR statt einer Bilanz machen?
Die EÜR steht 3 Gruppen von Steuerpflichtigen offen:
Gruppe 1 — Freiberuflerinnen (§18 EStG): Ärztinnen, Anwältinnen, Steuerberaterinnen, Journalistinnen, Künstlerinnen, Designerinnen, Heilpraktikerinnen und weitere Katalogberufe. Freiberuflerinnen können unabhängig von der Umsatzhöhe die EÜR nutzen — sie sind nicht buchführungspflichtig.
Gruppe 2 — Gewerbetreibende unter Umsatz- und Gewinnschwellen: Bis 800.000 Euro Jahresumsatz und 80.000 Euro Jahresgewinn (Werte 2025 nach BMF-Anhebung) darf die EÜR genutzt werden. Werden beide Grenzen überschritten, entsteht Bilanzierungspflicht.
Gruppe 3 — Land- und Forstwirtinnen mit kleinem Betrieb: Unter spezifischen Grenzen ebenfalls EÜR-berechtigt — relevant nur für Spezialfälle.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer bilanzierungspflichtig — unabhängig vom Umsatz. Wer ein Online-Business als UG (haftungsbeschränkt) gründet, muss bilanzieren — auch wenn das Geschäft sehr klein ist.
Diese Bilanzierungspflicht ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl der Rechtsform für Gründerinnen: Einzelunternehmen oder GbR mit EÜR sind deutlich einfacher in der Buchhaltung als UG oder GmbH mit Pflicht-Bilanz.
Wie strukturiert man die EÜR Schritt für Schritt?
Die EÜR folgt einem fest strukturierten 6-Schritt-Aufbau nach dem amtlichen Vordruck:
Schritt 1 — Stammdaten erfassen: Name, Adresse, Steuernummer, Branche (nach Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008), Eröffnungsdatum, Geschäftsadresse.
Schritt 2 — Betriebseinnahmen erfassen: Alle Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit im Geschäftsjahr. Getrennt nach Umsatzsteuersätzen (19 %, 7 %, steuerfrei). Bei Kleinunternehmerinnen (§19 UStG) entfällt die USt-Trennung.
Schritt 3 — Betriebsausgaben erfassen: Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind. Strukturiert nach Aufwandsarten — Wareneinkauf, Personalkosten, Mieten, Reisekosten, Telekommunikation, Werbung, Versicherungen, Beratungskosten.
Schritt 4 — Abschreibungen berechnen: Anschaffungen über 800 Euro netto (Stand 2026) müssen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Computer und Smartphones: 3 Jahre. PKW: 6 Jahre. Möbel: 13 Jahre. Software: 3 Jahre.
Schritt 5 — Privatentnahmen und -einlagen: Erfassung von privaten Geldflüssen ins und aus dem Geschäftskonto. Hat keine Auswirkung auf den Gewinn, ist aber für die Buchhaltungs-Plausibilität notwendig.
Schritt 6 — Gewinn ermitteln: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben minus Abschreibungen = Gewinn (oder Verlust). Dieser Betrag fließt in die Einkommensteuererklärung als „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ (§18 EStG) oder „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (§15 EStG).
Welche Belege müssen für die EÜR aufbewahrt werden?
Die EÜR selbst übermittelt nur Zusammenfassungs-Zahlen — die zugrundeliegenden Belege werden nicht eingereicht, müssen aber 10 Jahre aufbewahrt werden.
Belege, die aufbewahrt werden müssen:
– Ausgangsrechnungen (eigene Rechnungen an Kundinnen)
– Eingangsrechnungen (Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern)
– Kassenbelege und Kassenbücher bei Bargeschäften
– Bankauszüge und Kontoauszüge
– Verträge mit längerfristiger Wirkung (Mietverträge, Leasingverträge)
– Reisekostenabrechnungen mit Fahrtenbuch (bei betrieblicher Fahrzeugnutzung)
– Belege zu Abschreibungen (Kaufbelege der Anlagegüter)
Die Aufbewahrungsform kann digital sein — ein Scan der Originalbelege ist ausreichend, wenn er nach den GoBD-Anforderungen erfolgt: unveränderbare Speicherung, Volltextsuche, vollständige Indexierung. Cloud-Buchhaltungssoftware wie sevDesk, lexoffice oder DATEV erfüllt diese Anforderungen.
Fehlende Belege werden bei einer Betriebsprüfung gegen die Steuerpflichtige gewertet — das Finanzamt darf Ausgaben pauschal kürzen oder Einnahmen schätzen. Die häufigsten fehlenden Belege betreffen Geschäftsessen, Reisekostenabrechnungen und Telefonkosten. Hierfür gilt: **immer dokumentieren, immer aufbewahren** — selbst bei kleinen Beträgen. Das ist die billigste Versicherung gegen Schätzungen.
Welche Software erleichtert die EÜR für Gründerinnen?
Drei etablierte Buchhaltungslösungen in Deutschland decken den EÜR-Prozess vollständig ab:
sevDesk (sevdesk.de): Cloud-Buchhaltung mit ELSTER-Direktversand für USt-Voranmeldung und EÜR. Belegerfassung per Smartphone-App, Bankanbindung über FinAPI. Preis: 16,90 €/Monat (Buchhaltung-Tarif). Geeignet für Solopreneurinnen.
lexoffice (lexoffice.de): Marktführer im Mittelstandssegment, vollständige EÜR-Automatisierung, DATEV-Schnittstelle für Steuerberater-Übergabe. Preis ab 11,90 €/Monat. Geeignet für wachsende Unternehmen.
Wiso Buchhalter (buhl.de): Klassische Desktop-Lösung mit jährlicher Lizenz (ca. 90 € pro Jahr). Geeignet für Solopreneurinnen, die offline arbeiten wollen und keine Bankanbindung benötigen.
Alle drei Lösungen erstellen die Anlage EÜR automatisch aus den laufenden Buchungen und übertragen sie direkt an ELSTER. Manuelle Eingabe entfällt.
Alternative für kleine Solopreneurinnen: Eine strukturierte Excel-Tabelle mit den 6 EÜR-Hauptkategorien kann für unter 10.000 Euro Jahresumsatz ausreichen. Die ELSTER-EÜR-Anlage muss dann manuell befüllt werden — dauert für eine erfahrene Nutzerin ca. 2 Stunden pro Jahr.
💬 Meine Einschätzung
Die EÜR ist nicht kompliziert — sie ist nur unbeliebt. Wer einmal verstanden hat, dass die Logik einfach „Einnahmen rein, Ausgaben raus“ ist, kann die eigene EÜR in wenigen Stunden pro Jahr erstellen. Die einzige Investition, die sich für jede Gründerin lohnt: monatliche Buchungsdisziplin. 30 Minuten am Monatsende reichen, um alle Belege zu erfassen, Bankauszüge zu kategorisieren und den laufenden Stand zu sehen. Wer das macht, hat am Jahresende keine Stresszone, kein Belege-Suchen und keine Schätzungen. Wer es nicht macht, verbringt im März und April 20 Stunden mit der EÜR — und macht trotzdem Fehler. Buchhaltung skaliert nicht mit Volumen, sondern mit Disziplin.
- EÜR = Einnahmen minus Ausgaben, nach Zufluss-Abfluss-Prinzip — nicht Forderungen oder Verbindlichkeiten
- Erlaubt für Freiberuflerinnen ohne Umsatzgrenze, für Gewerbe bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn
- Übermittlung digital über ELSTER (Anlage EÜR) mit Einkommensteuererklärung
- Belege 10 Jahre aufbewahren — auch digital nach GoBD-Anforderungen erlaubt
- UG/GmbH sind immer bilanzierungspflichtig — EÜR nicht möglich
Häufige Fragen zur EÜR
Wann muss die EÜR beim Finanzamt sein?
Bei Selbstabgabe ohne Steuerberatung: 31. Juli des Folgejahres. Bei Abgabe durch Steuerberatung: 28. Februar des übernächsten Jahres. Beispiel: EÜR für 2025 ohne Steuerberater bis 31.7.2026, mit Steuerberater bis 28.2.2027.
Was passiert, wenn ich Verlust mache?
Ein Verlust (Ausgaben > Einnahmen) wird mit anderen Einkommensarten verrechnet — wenn dort positive Einkünfte vorliegen (Verlustausgleich nach §10d EStG). Bleibt ein Rest-Verlust, wird er ins nächste Jahr vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet. Bei dauerhaften Verlusten kann das Finanzamt jedoch die „Liebhaberei“ prüfen — Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Kann ich Homeoffice-Kosten in der EÜR absetzen?
Ja. Bei einem separaten Arbeitszimmer sind die anteiligen Mietkosten, Strom-, Heizungs- und Reinigungskosten absetzbar. Bei Tätigkeit am Küchentisch ohne separates Zimmer gilt seit 2023 die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage).
Muss ich für die EÜR ein Geschäftskonto haben?
Rechtlich nein. Praktisch ja — die Trennung von privat und geschäftlich vereinfacht die Buchhaltung erheblich und schützt vor Schätzungen durch das Finanzamt. Ein Geschäftskonto bei Direktbanken (Holvi, Kontist, N26 Business) ist ab 0–10 Euro pro Monat verfügbar.
Quellen und weiterführende Informationen
- §4 Abs. 3 EStG — Einnahmen-Überschuss-Rechnung · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage der EÜR mit allen Voraussetzungen und Gewinnermittlungsregeln
- Bundeszentralamt für Steuern — ELSTER Anlage EÜR · elster.de · Offizielles Online-Portal zur Übermittlung der EÜR mit Erklärvideos
- BMF — GoBD-Anforderungen · bundesfinanzministerium.de · Anforderungen an digitale Belegaufbewahrung und Buchführungssysteme
- IHK — Merkblatt EÜR · ihk.de · Praxisleitfaden für Solopreneurinnen mit Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Bundesfinanzhof — Rechtsprechung zur EÜR · bundesfinanzhof.de · Wichtige Urteile zur Auslegung von Betriebsausgaben und Abgrenzung

