Welche Rechtsform passt zu mir? Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH

Welche Rechtsform zu dir passt, hängt vor allem an drei Fragen: Gründest du allein oder im Team, wie hoch ist dein Haftungsrisiko, und wie viel Gewinn willst du im Unternehmen lassen? Allein und mit überschaubarem Risiko ist das Einzelunternehmen fast immer der günstigste Start, zu zweit ohne Haftungsbegrenzung die GbR. Eine UG kostet mit Musterprotokoll rund 465 Euro für Notarin und Handelsregister und schützt dein Privatvermögen, bringt aber Bilanzpflicht und laufende Steuerberatungskosten mit. Die GmbH braucht 25.000 Euro Stammkapital, davon mindestens 12.500 Euro bei der Gründung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einzelunternehmen: kein Mindestkapital, Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht meist, du haftest aber mit deinem gesamten Privatvermögen.
  • GbR: entsteht schon durch formlose Einigung zu zweit. Jede Gesellschafterin haftet persönlich für alle Schulden der Gesellschaft.
  • UG (haftungsbeschränkt): ab 1 Euro Stammkapital, Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt, aber 25 Prozent des Jahresüberschusses müssen in eine Rücklage.
  • GmbH: 25.000 Euro Stammkapital, gleiche Buchführungs- und Offenlegungspflichten wie die UG.
  • Die Rechtsform lässt sich später wechseln. Viele starten als Einzelunternehmen und gründen eine UG oder GmbH, wenn Gewinn und Risiko wachsen.

Stand: Oktober 2026

Welche Rechtsformen gibt es für Gründerinnen?

Das deutsche Recht kennt mehr als ein Dutzend Unternehmensformen. Für Gründungen mit einer oder wenigen Personen spielen praktisch vier eine Rolle, dazu die Partnerschaftsgesellschaft für Freiberuflerinnen. OHG, KG, AG und Genossenschaft sind Sonderfälle, die du für den Start meistens nicht brauchst.

Einzelunternehmen GbR UG (haftungsbeschränkt) GmbH
Personen 1 ab 2 ab 1 ab 1
Mindestkapital keins keins 1 Euro, bar und vollständig einzuzahlen 25.000 Euro, mind. 12.500 Euro bei Gründung
Haftung unbegrenzt privat unbegrenzt privat, jede für alles Gesellschaftsvermögen Gesellschaftsvermögen
Gründung Gewerbeamt oder Finanzamt Vertrag, formlos möglich Notarin + Handelsregister Notarin + Handelsregister
Gründungskosten (Musterprotokoll, 1 Person) Gewerbegebühr, ca. 15 bis 60 Euro Gewerbegebühr je Gesellschafterin rund 465 Euro rund 590 Euro
Buchführung meist EÜR meist EÜR Bilanz Pflicht Bilanz Pflicht
Besteuerung des Gewinns Einkommensteuer der Inhaberin Einkommensteuer der Gesellschafterinnen Körperschaft- und Gewerbesteuer Körperschaft- und Gewerbesteuer

Die Gründungskosten für UG und GmbH stammen aus einer aktuellen Gebührenberechnung für eine Ein-Personen-Gründung mit Musterprotokoll (Notarkosten brutto plus 300 Euro Handelsregister, die seit Juni 2025 gelten). Mit individueller Satzung oder mehreren Gesellschafterinnen wird es teurer.

Einzelunternehmen: der unkomplizierte Start allein

Sobald du allein ein Gewerbe anmeldest oder dich als Freiberuflerin beim Finanzamt meldest, bist du Einzelunternehmerin. Einen Gründungsakt darüber hinaus gibt es nicht. Wie die Anmeldung konkret abläuft, steht in unserer Anleitung zur Gewerbeanmeldung mit Kosten und Formularen.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Du brauchst kein Kapital, keine Notarin und in der Regel keine Bilanz. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt, solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist und nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr machst. Über den Gewinn verfügst du frei, er ist sofort dein Einkommen.

Der Haken ist die Haftung. Verursachst du einen teuren Fehler, kündigt ein Großkunde und du bleibst auf Leasingraten sitzen, oder verklagt dich jemand, haftest du mit Konto, Auto und gegebenenfalls deinem Anteil an der Wohnung. Für eine Texterin oder Yogalehrerin ist dieses Risiko meist überschaubar und lässt sich mit einer passenden Berufshaftpflicht für Selbstständige gut abfedern. Für eine IT-Beraterin, die Systeme mit Kundendaten betreut, sieht die Rechnung anders aus.

Steuerlich zahlst du auf den Gewinn Einkommensteuer nach deinem persönlichen Tarif. Bist du gewerblich tätig, kommt ab 24.500 Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer hinzu, die bei Hebesätzen bis etwa 400 Prozent aber weitgehend mit der Einkommensteuer verrechnet wird.

GbR: schnell zu zweit, mit voller Haftung

Gründest du mit einer Partnerin, ohne eine Kapitalgesellschaft zu wählen, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ein schriftlicher Vertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, und Banken verlangen ihn für das Geschäftskonto ohnehin.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das modernisierte Personengesellschaftsrecht (MoPeG). Die GbR ist jetzt ausdrücklich rechtsfähig und kann sich freiwillig in ein neues Gesellschaftsregister eintragen lassen, sie heißt dann „eGbR“. Pflicht ist die Eintragung nur, wenn die GbR zum Beispiel Grundstücke, Marken oder Anteile an anderen Gesellschaften erwerben will. Außerdem richten sich die Anteile ohne andere Abrede nach den vereinbarten Beiträgen und nicht mehr nach Köpfen.

An der Haftung hat sich nichts geändert: Jede Gesellschafterin haftet persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der GbR, auch für Verträge, die die andere allein unterschrieben hat. Wer sich darauf einlässt, sollte der Partnerin wirklich vertrauen und im Vertrag mindestens regeln, wer was allein entscheiden darf, wie Gewinne verteilt werden und was beim Ausstieg passiert.

Freiberuflerinnen haben mit der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) eine Alternative. Mit Berufshaftpflicht als PartG mbB lässt sich die Haftung für Berufsfehler auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen; ob deine Berufsgruppe das nutzen kann, regelt dein jeweiliges Berufsrecht.

UG (haftungsbeschränkt): Haftungsschutz mit wenig Kapital

Die Unternehmergesellschaft ist rechtlich eine GmbH mit Sonderregeln. Du kannst sie mit einem Euro Stammkapital gründen, solltest aber realistischer planen: Die Kosten für Notarin und Register fallen sofort an, und eine Gesellschaft ohne Puffer ist schnell überschuldet. Das Stammkapital muss bar und vollständig eingezahlt werden, bevor die UG angemeldet wird. Sacheinlagen wie Laptop oder Auto sind bei der Gründung nicht erlaubt.

Die wichtigste Sonderregel: Mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage fließen. Sie darf nur für Verlustausgleich oder eine spätere Kapitalerhöhung verwendet werden. Erst wenn du das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöhst, fällt diese Pflicht weg, und die UG darf sich GmbH nennen. Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ muss bis dahin überall im Namen stehen. Fehlt er, kann das zur persönlichen Haftung führen.

Was viele unterschätzen, sind die laufenden Pflichten. Jede UG muss bilanzieren, einen Jahresabschluss erstellen und ihn beim Unternehmensregister offenlegen, ganz gleich, wie klein sie ist. Dazu kommen Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen für die Gesellschaft sowie deine private Steuererklärung. Die meisten Gründerinnen geben das an eine Steuerberaterin ab. Rechne mit einem Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr und hol dir vorher konkrete Angebote ein. Die Haftungsbeschränkung greift erst ab der Eintragung ins Handelsregister. Verträge, die du vorher im Namen der künftigen UG schließt, können dich persönlich treffen.

Die Gründung geht inzwischen auch online per Videocall mit einer Notarin. Das Musterprotokoll kannst du nutzen, wenn es höchstens drei Gesellschafterinnen und eine Geschäftsführerin gibt.

GmbH: wenn Kapital und Außenwirkung zählen

Die GmbH funktioniert wie die UG, nur ohne Rücklagepflicht und mit 25.000 Euro Stammkapital, von denen mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt sein müssen. Anders als bei der UG sind Sacheinlagen erlaubt. Das Geld ist nicht „weg“: Es steht der Gesellschaft für Ausgaben zur Verfügung, muss aber in der Buchhaltung nachvollziehbar bleiben.

Sinnvoll ist die GmbH, wenn du ohnehin Kapital mitbringst, Investorinnen an Bord holen willst, größere Aufträge von Konzernen anstrebst oder in einer Branche mit hohem Haftungsrisiko arbeitest. Für eine Coachin mit 50.000 Euro Jahresumsatz ist sie meist mehr Verwaltung als Nutzen.

Rechenbeispiel: Einzelunternehmen oder UG bei 60.000 Euro Gewinn?

Die oft gehörte Aussage „ab einem bestimmten Gewinn lohnt sich die GmbH“ stimmt nur, wenn du Geld im Unternehmen lässt. Eine vereinfachte Rechnung für 2026 zeigt, warum. Angenommen: ledig, keine Kirchensteuer, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 Prozent, Sozialversicherung und Sonderausgaben bleiben außen vor.

Einzelunternehmen: Auf 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen fallen nach dem Tarif 2026 rund 14.230 Euro Einkommensteuer an. Solidaritätszuschlag entfällt, weil die Steuer unter der Freigrenze von 20.350 Euro liegt. Die Gewerbesteuer von rund 4.970 Euro wird bei diesem Hebesatz vollständig angerechnet. Belastung: etwa 24 Prozent.

UG, Gewinn bleibt in der Firma: 15 Prozent Körperschaftsteuer (9.000 Euro), Solidaritätszuschlag darauf (495 Euro) und Gewerbesteuer ohne Freibetrag (8.400 Euro). Zusammen rund 17.900 Euro, also knapp 30 Prozent.

UG, Gewinn wird komplett ausgeschüttet: Auf die verbleibenden gut 42.100 Euro kommen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli, rund 11.100 Euro. Gesamtbelastung dann etwa 48 Prozent.

In der Praxis zahlt sich die Geschäftsführerin ein Gehalt, das bei der UG als Betriebsausgabe zählt, und die Zahlen verschieben sich. Die Grundrichtung bleibt aber: Solange du den Gewinn zum Leben brauchst, ist das Einzelunternehmen steuerlich meist nicht schlechter. Die UG spielt ihren Vorteil aus, wenn Gewinne reinvestiert werden oder die Haftung ohnehin für sie spricht. Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz zudem schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr, bis er 2032 bei 10 Prozent liegt. Lass dir deine persönliche Situation trotzdem durchrechnen, bevor du entscheidest. Einen Überblick über alle Steuerarten bietet unser Leitfaden Steuern für Gründerinnen.

In fünf Fragen zur passenden Rechtsform

  1. Gründest du allein? Dann bleiben Einzelunternehmen, UG oder GmbH. Im Team kommen GbR, PartG, UG oder GmbH infrage.
  2. Was kann schlimmstenfalls schiefgehen? Kannst du einen Schaden mit einer Versicherung abdecken, reicht oft das Einzelunternehmen. Drohen Forderungen, die keine Versicherung trägt, etwa aus Mietverträgen, Warenlager oder Produkthaftung, spricht viel für eine Kapitalgesellschaft.
  3. Brauchst du den Gewinn zum Leben? Dann bringt die UG steuerlich wenig. Willst du reinvestieren, wird sie interessanter.
  4. Wer sind deine Kundinnen und Geldgeber? Investorinnen beteiligen sich praktisch nur an UG oder GmbH. Für eine Förderung wie den KfW-Gründerkredit StartGeld ist ein Einzelunternehmen dagegen kein Nachteil.
  5. Wie viel Verwaltung willst du dir leisten? Bilanz, Offenlegung und getrennte Steuererklärungen kosten Zeit oder Geld. Das sollte eine bewusste Entscheidung sein, nicht ein Nebeneffekt von „wirkt professioneller“.

Typische Fehler bei der Rechtsformwahl

  • Die UG als „GmbH light“ betrachten. Die Pflichten sind dieselben wie bei der GmbH. Spart man beim Stammkapital, spart man nicht bei Bilanz und Steuerberatung.
  • Zu zweit ohne Vertrag starten. Die GbR entsteht ohne Papier, aber dann gelten die gesetzlichen Regeln, die oft nicht zu eurer Absprache passen. Streit über Geld oder Ausstieg wird ohne Vertrag teuer.
  • Die Haftungsbeschränkung überschätzen. Banken verlangen bei UG-Krediten häufig eine persönliche Bürgschaft. Dann haftest du doch privat. Und als Geschäftsführerin musst du bei Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig Insolvenz anmelden, sonst haftest du persönlich.
  • Privat- und Firmengeld bei der UG vermischen. Das Konto der UG ist nicht dein Konto. Entnahmen ohne Gehalt oder Gewinnbeschluss führen zu steuerlichen Problemen.
  • Die Rechtsform für die Ewigkeit planen. Ein späterer Wechsel ist üblich. Das Einzelunternehmen lässt sich zum Beispiel nach dem Umwandlungsrecht in eine GmbH einbringen; dafür brauchst du dann eine Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist in aller Regel ein Einzelunternehmen, betreiben es zwei Personen gemeinsam, eine GbR. „Kleingewerbe“ ist keine eigene Rechtsform, sondern beschreibt ein Gewerbe, das wegen seines geringen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Welche Rechtsform hat man als Selbstständige?

Ohne weitere Schritte bist du als Einzelperson automatisch Einzelunternehmerin, das gilt für gewerbliche wie für freiberufliche Tätigkeiten. Eine andere Rechtsform musst du aktiv gründen.

Kann eine UG oder GmbH Kleinunternehmerin sein?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer hängt am Umsatz (höchstens 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr), nicht an der Rechtsform. Bilanzpflicht und Körperschaftsteuer bleiben trotzdem bestehen.

Was kostet die Gründung einer UG?

Mit Musterprotokoll und einer Gesellschafterin rund 465 Euro für Notarin und Handelsregister, dazu das Stammkapital und die Gewerbeanmeldung. Mit individueller Satzung steigen die Notarkosten deutlich.

Kann ich vom Einzelunternehmen später in eine UG wechseln?

Ja, das ist ein häufiger Weg. Entweder gründest du die UG neu und überträgst Verträge und Kundschaft, oder du bringst das Einzelunternehmen nach dem Umwandlungsrecht ein. Welcher Weg steuerlich günstiger ist, klärst du mit deiner Steuerberaterin.

Quellen