Kleinunternehmerregelung: für wen sich §19 UStG lohnt
Die Kleinunternehmerregelung befreit Selbstständige mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuerpflicht. Wer im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, kann §19 UStG anwenden — o