Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Vereinbarung wird eine Rechnung sofort mit Zugang fällig (§271 BGB) — das ist Verhandlungsposition, nicht Standard.
- Sinnvolle Zahlungsziele im B2B: 14 Tage netto bei Neukundinnen, 30 Tage bei Bestandskundinnen. Über 60 Tage nur mit Sicherheiten.
- Ab Fälligkeit plus 30 Tage tritt automatisch Verzug ein (§286 BGB) — bei Verbraucherinnen nur mit Hinweis auf der Rechnung.
- Verzugszinsen 2026: 6,52 Prozent gegenüber Verbraucherinnen, 10,52 Prozent gegenüber Unternehmerinnen (Basiszins 1,52 Prozent seit Juli 2026).
- Bei B2B-Verzug kannst du zusätzlich eine 40-Euro-Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB verlangen — pro säumiger Rechnung.
Zahlungsverzug ist eines der drei häufigsten Probleme in der Solo-Selbstständigkeit. Der Kunde ist zufrieden mit der Leistung, aber die Rechnung bleibt zwei, drei, sechs Wochen offen. Deine Miete wartet nicht, deine Krankenkasse auch nicht. Wer als Solopreneurin nachhaltig arbeiten will, braucht klare Zahlungsbedingungen, die schon im Vertrag und auf jeder Rechnung stehen — nicht erst in der ersten Mahnung. Dieser Artikel zeigt dir, welche Fristen üblich sind, wie du Verzug rechtssicher geltend machst und welche 2026-Werte du kennen musst.
Wann ist eine Rechnung eigentlich fällig?
Die Grundregel steht in §271 BGB: Ist keine Zeit für die Leistung bestimmt, kann sie sofort verlangt werden. Übertragen auf die Praxis heißt das: Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist deine Rechnung mit Zugang beim Kunden fällig. Der Kunde müsste sofort zahlen. In der Praxis passiert das nie, weil sich Zahlungsfristen als Handelsbrauch etabliert haben — im B2B typischerweise 14 bis 30 Tage netto.
Diese Grundregel ist trotzdem wichtig, weil sie deine Verhandlungsposition definiert. Wenn du in einem Vertrag oder Angebot kein Zahlungsziel nennst, hast du das strengere Recht auf deiner Seite. Wenn du dagegen „60 Tage netto“ schreibst, hast du selbst freiwillig auf sofortige Fälligkeit verzichtet. Deshalb: Formuliere Zahlungsziele bewusst, nicht aus reiner Höflichkeit oder weil „das üblich ist“.
Welches Zahlungsziel ist realistisch — 14, 30 oder 60 Tage?
Das hängt vom Kundentyp und deiner Verhandlungsposition ab. In der Praxis haben sich drei Standards etabliert:
14 Tage netto ist die schärfste übliche Frist. Sinnvoll bei Neukundinnen, bei Kleinbeträgen unter 500 Euro und bei Aufträgen, wo du vorab arbeiten musst. Kürzere Fristen wirken unprofessionell — bei sieben Tagen bekommst du oft Rückfragen und Verhandlungen.
30 Tage netto ist der Marktstandard im B2B mit Bestandskundinnen. Für die meisten Solopreneurinnen ein guter Default. Genug Puffer für Rechnungsprüfung und Freigabe beim Kunden, aber nicht so lang, dass dein Cashflow zusammenbricht.
60 Tage netto ist die Obergrenze, die die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU für B2B ohne weitere Voraussetzungen erlaubt. Alles darüber gilt als grob unbillig, außer der Kunde vereinbart es ausdrücklich und es gibt einen sachlichen Grund. Konzerne, öffentliche Auftraggeber und einige Verlage bestehen auf 60 oder sogar 90 Tage. Dann brauchst du entweder eine höhere Marge, um die Zinskosten zu decken, oder Anzahlungen.
Wie funktioniert Skonto richtig?
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Übliche Formulierung: „Zahlung binnen 8 Tagen mit 2 Prozent Skonto, sonst innerhalb von 30 Tagen netto.“ Ökonomisch ist Skonto ein Zinssatz aus deiner Sicht: 2 Prozent Nachlass für 22 Tage schnellere Zahlung entsprechen einer Verzinsung von rund 33 Prozent pro Jahr. Aus Kundensicht lohnt sich Skonto praktisch immer, wenn der Kunde liquide ist.
Für dich als Solopreneurin ist Skonto ein zweischneidiges Schwert. Vorteil: Du bekommst Geld schneller, was Cashflow rettet. Nachteil: Du gibst 2 bis 3 Prozent Marge ab. Bei knapper Kalkulation kann das den Unterschied zwischen Gewinn und Nullnummer machen. Faustregel: Skonto nur einbauen, wenn du eine Nettomarge über 25 Prozent hast, sonst preise es vorher ein und rechne netto ohne Skonto.
Wichtig: Skonto muss ausdrücklich vereinbart sein, entweder im Vertrag, im Angebot oder auf der Rechnung. Zieht der Kunde einfach Skonto ab, ohne dass es vereinbart war, ist das eine Teilzahlung und die Restforderung bleibt bestehen. Formuliere in dem Fall in der Zahlungserinnerung: „Da kein Skonto vereinbart war, bitten wir um Nachzahlung des einbehaltenen Betrags von X Euro.“
Wann tritt Zahlungsverzug ein — mit oder ohne Mahnung?
Das ist der zentrale Punkt, den viele Solopreneurinnen falsch machen. §286 BGB unterscheidet drei Konstellationen:
Automatischer Verzug ohne Mahnung tritt bei Verbraucherinnen ein, wenn auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Der Text muss deutlich lesbar sein und klarstellen, dass Verzug ab 30 Tagen nach Rechnungszugang eintritt. Ohne diesen Hinweis brauchst du eine erste Mahnung, um die Verbraucherin in Verzug zu setzen.
Automatischer Verzug im B2B tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein — ohne dass es eines Hinweises bedarf (§286 Abs. 3 BGB). Das ist eine der wichtigsten Unterschiede zum B2C-Geschäft: Bei Firmenkundinnen kannst du dir die erste Mahnung sparen und direkt Verzugszinsen berechnen.
Vereinbarter Verzug tritt an dem im Vertrag festgelegten Datum ein. Wenn du im Vertrag schreibst „Zahlung bis spätestens 15. März 2026“, ist die Kundin am 16. März automatisch in Verzug, ohne Mahnung, egal ob Unternehmerin oder Verbraucherin.
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Verzugszinsen richten sich nach dem Basiszinssatz der Bundesbank, der halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli neu festgelegt wird. Zum 1. Juli 2026 hat die Bundesbank den Basiszinssatz auf 1,52 Prozent erhöht. Daraus ergeben sich diese Sätze:
Verzugszinsen gegenüber Verbraucherinnen nach §288 Abs. 1 BGB: Basiszins plus 5 Prozentpunkte, also aktuell 6,52 Prozent pro Jahr. Diese Regelung greift bei allen Geschäften mit Privatpersonen.
Verzugszinsen gegenüber Unternehmerinnen nach §288 Abs. 2 BGB: Basiszins plus 9 Prozentpunkte, also aktuell 10,52 Prozent pro Jahr. Das ist ein deutlich höherer Satz und für säumige B2B-Kundinnen spürbar teuer.
Berechnung taggenau: Zinssatz mal offener Betrag mal Anzahl Verzugstage geteilt durch 365. Beispiel: 5.000 Euro Rechnung, 45 Tage Verzug, B2B-Verzugszins 10,52 Prozent = 5.000 × 0,1052 × 45 ÷ 365 = 64,85 Euro Verzugszinsen. Diese Summe kannst du dem Rechnungsbetrag hinzurechnen und einfordern.
Was ist die 40-Euro-Pauschale und wann greift sie?
Ein zentraler und oft übersehener Baustein: §288 Abs. 5 BGB regelt eine Verzugspauschale von 40 Euro, die zusätzlich zu Verzugszinsen fällig wird — allerdings ausschließlich im B2B-Verkehr, also wenn du an eine andere Unternehmerin lieferst. Bei Privatkundinnen greift die Pauschale nicht.
Die Pauschale wird automatisch mit Verzugseintritt fällig und muss nicht besonders angemahnt werden. Sie soll den pauschalen Aufwand der Rechnungsverfolgung entschädigen. Wichtig: Die Pauschale fällt pro säumiger Rechnung an. Wenn eine Kundin drei Rechnungen offen hat, kannst du 3 × 40 = 120 Euro Pauschale plus die jeweiligen Verzugszinsen verlangen. Nicht abtretbar ist der Anspruch auf konkrete Rechtsverfolgungskosten — die kommen zusätzlich, wenn du beispielsweise ein Inkassobüro oder eine Anwältin einschaltest, allerdings unter Anrechnung der 40 Euro auf die Anwaltskosten.
Meine Einschätzung: Viele Solopreneurinnen scheuen sich, die 40-Euro-Pauschale bei säumigen Firmenkundinnen anzusetzen, weil sie den Kundenkontakt nicht belasten wollen. Das ist ein Denkfehler. Die Pauschale ist gesetzlich vorgesehen, ihre Höhe ist moderat, und sie signalisiert genau die Konsequenz, die gute Kundinnen ohnehin respektieren. Wenn eine Kundin wegen 40 Euro Pauschale die Zusammenarbeit beendet, war die Geschäftsbeziehung ohnehin nicht wertvoll.
Wie sieht eine wirksame Zahlungserinnerung aus?
Der Begriff „Mahnung“ ist nicht geschützt. Ob du „Zahlungserinnerung“, „erste Mahnung“ oder „letzte Mahnung“ schreibst, ist rechtlich egal. Entscheidend ist der Inhalt. Eine wirksame Zahlungserinnerung enthält:
Klare Bezugnahme auf die konkrete Rechnung (Rechnungsnummer, Datum, Betrag). Aktuelles Datum. Neue, konkrete Zahlungsfrist (typischerweise 7 bis 14 Tage). Bei B2B ergänzend Ausweis der bereits aufgelaufenen Verzugszinsen und der 40-Euro-Pauschale, damit die Kundin sieht, was die Verzögerung sie zusätzlich kostet. Hinweis auf weitere Schritte bei Nichtzahlung — Inkasso, Mahnbescheid, Klage. Sachlicher Ton, keine Drohungen oder Beleidigungen.
Wie kombinierst du Zahlungsbedingungen mit deinem Kundenvertrag?
Zahlungsbedingungen gehören in den Kundenvertrag selbst, in die AGB und auf jede einzelne Rechnung. Diese Dreifachverankerung ist kein Overkill, sondern die einzige Art, im Streitfall lückenlos beweisen zu können, dass die Fristen vereinbart waren.
Im Vertrag reicht ein Absatz: „Zahlungsziel 30 Tage netto ab Rechnungszugang. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an, im B2B-Verkehr zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro nach §288 Abs. 5 BGB.“ In den AGB kannst du das ausformulieren, inklusive Regelung zu Skonto, Vorauskasse und Kaution. Auf jeder Rechnung wiederholst du das konkrete Zahlungsziel und, bei B2C, den Verzugshinweis.
Was tust du, wenn eine Kundin trotz allem nicht zahlt?
Drei Stufen, klar getrennt: Erst die Zahlungserinnerung mit knapper Frist. Wenn die verstreicht, das gerichtliche Mahnverfahren nach §688 ZPO. Das ist ein Online-Formular beim zentralen Mahngericht deines Bundeslandes, kostet je nach Streitwert wenige zehn Euro, und liefert nach zwei bis vier Wochen einen vollstreckbaren Titel — sofern der Schuldner nicht widerspricht. Bei Widerspruch geht es ins normale Klageverfahren, hier lohnt sich meist eine Fachanwältin.
Für kleine Beträge unter 500 Euro rechnet sich der Aufwand oft nicht. Realistischer Umgang: einmal ernsthaft mahnen mit klarer Ansage, dann abschreiben und die Kundin auf eine interne Blacklist setzen. Nach zwei Jahren kannst du den offenen Betrag steuerlich als Forderungsausfall abschreiben, sofern die Uneinbringlichkeit dokumentiert ist. Bei größeren Beträgen ab 1.000 Euro lohnt sich der Mahnbescheid immer.
Wichtig zur Vorbeugung: Prüf bei größeren Neukundinnen die Bonität. Es gibt kostenlose Basisauskünfte, für Firmenkundinnen reicht oft ein Blick ins Handelsregister und in die Firmen-Website. Bei ungewöhnlich hohen Aufträgen kannst du eine Anzahlung verlangen oder Vorkasse. Wer sich weigert, will oft nicht zahlen können — und dieser Filter allein spart dir viele böse Überraschungen.
FAQ zu Zahlungsbedingungen für Solopreneurinnen
Kann ich als Kleinunternehmerin Verzugszinsen berechnen?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die zivilrechtlichen Ansprüche. Auch Kleinunternehmerinnen haben vollen Anspruch auf Verzugszinsen, 40-Euro-Pauschale und Rechtsverfolgungskosten.
Muss ich Verzugszinsen aktiv einfordern oder laufen sie automatisch?
Verzugszinsen entstehen automatisch, sobald Verzug eingetreten ist. Du musst sie aber aktiv in der Zahlungserinnerung ausweisen und einfordern. Ein Anspruch, der nicht geltend gemacht wird, verjährt nach drei Jahren zum Jahresende.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?
Rechtlich keiner. Beide setzen den Schuldner in Verzug, wenn er es nicht schon durch Fristablauf oder Vertragsvereinbarung ist. Praktisch signalisiert „Zahlungserinnerung“ eine freundlichere erste Stufe, „Mahnung“ schärferen Ernst. Wähl den Ton, der zu deiner Kundenbeziehung passt.
Kann ich Vorkasse verlangen?
Ja, du kannst Vorkasse frei verlangen und im Vertrag festhalten. Bei Neukundinnen ist Vorkasse in bestimmten Branchen (Fotografie, Handwerk, viele Online-Dienstleistungen) etabliert. Im B2B mit Firmenkundinnen ist Vorkasse für den vollen Betrag ungewöhnlich, Anzahlungen von 30 bis 50 Prozent sind aber problemlos verhandelbar.
Wie lange kann ich säumige Rechnungen einfordern?
Regelmäßige Verjährungsfrist ist drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres (§195, §199 BGB). Eine Rechnung von März 2024 verjährt also am 31. Dezember 2027. Ein rechtzeitig eingeleiteter Mahnbescheid oder eine Klage unterbrechen die Verjährung.
Was passiert, wenn ich die 40-Euro-Pauschale einklage und der Kunde sie nicht zahlt?
Sie wird zusammen mit der Hauptforderung im Mahnbescheid oder in der Klage geltend gemacht. Das Gericht spricht sie regelmäßig zu, sofern Verzugseintritt und B2B-Charakter belegt sind. Wichtig: Die Pauschale kommt zusätzlich zu den Verzugszinsen, nicht statt.
Quellen
- §271 BGB — Leistungszeit (dejure.org)
- §286 BGB — Verzug des Schuldners (dejure.org)
- §288 BGB — Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden (dejure.org)
- Deutsche Bundesbank — Basiszinssatz zum 1. Juli 2026: 1,52 Prozent
- IT-Recht-Kanzlei — Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, Stand 2026
- Verzugszinsen B2B berechnen 2026 — 40-Euro-Pauschale, Formel und Rechner
- §195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist
- §688 ZPO — Mahnverfahren
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für die konkrete Vertragsgestaltung und für strittige Forderungen ziehe im Zweifel eine Fachanwältin für Zivil- oder Wirtschaftsrecht bei.


