EXIST-Women

Worum geht´s?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet im Rahmen der neuen EXIST-Women Richtlinie die Möglichkeit, maximal 10 unserer gründungsinteressierten Bewerberinnen neben unserem Programm auch noch mit einem 3 monatigem Stipendium zu unterstützen!

Wir als Internationale Hochschule haben diese Förderung beantragt und dürfen dafür maximal 10 unserer Bewerberinnen dafür nominieren. (Selbstverständlich kannst Du Dich aber auch ohne EXIST-Women Stipendium für einen der 10 Plätze in unserem we Female Founders Programm bewerben!)

Alle Informationen findest Du hier und zusammengefasst auf dieser Seite!

 

Deine Benefits bei einer EXIST Women Teilnahme:

  • Wir betreuen Dich über 6 Monate mit unserem vielseitigen Programm „we Female Founders“ mit Live-Workshops, Live-Meetings und Events, Netzwerksessions, Webinaren uvm.
  • Du erhältst Zugang zu den Gründerinnenprogrammen unserer Partner Unis/Hochschulen und profitierst somit von den Inhalten und den Kontakten zu Gründerinnen aus anderen Bundesländern und mit anderem Hintergrund
  • Du erhältst eine 12-monatige individuelle Betreuung durch Deine persönliche Mentorin
  • Du erhältst optional ein personengebundenes Stipendium für 3 Monate (falls Du kein Einkommen hast, oder weniger als 20h/Woche arbeitest):
    – 1000.- monatlich für Studentinnen (ab der zweiten Hälfte Ihres Studiums)
    – 2000.- für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung
    – 2500.- für Frauen mit einem Hochschulabschluss (Absolventinnen)
    – 3000.- für promovierte Gründerinnen
    – 150.- Kinderzuschlag für Mütter von Unterhaltspflichtigen Kindern
  • Du erhältst einmalig 2000.- Sachmittel (z.B. für Coaching, Reisekosten oder die Validierung Deiner Gründungsidee)
  • Melde Dich mit diesem Formular an

Teilnahmebedingungen:

  • Du kannst Dich auch ohne konkrete Gründungsidee bewerben! Deine Motivation, Dein „Entrepreneurial Spirit“, Deine Kreativität und Deine Bereitschaft zur Weiterentwicklung zählen!
  • Du kannst Dich mit jedem Themenschwerpunkt, der sich zur Gründung eines Unternehmens eignet, bewerben.
  • Deine Idee oder Dein Gründungsinteresse sollte einen nachhaltigen Ansatz haben.
  • Du darfst noch nicht gegründet haben oder Deine Geschäftstätigkeit begonnen haben!
  • Geförderte Frauen sind:
    – Studentinnen in der zweiten Hälfte ihres (Bachelor) Studiums
    – Wissenschaftlerinnen
    – Absolventinnen (der Abschluss kann auch länger als 5 Jahre zurückliegen)
    – Frauen mit Bezug zur Hochschule und abgeschlossener Berufsausbildung
  • Die Teilnahme ist studien- oder berufsbegleitend möglich
  • Für das optionale Stipendium darf keine (Neben)Tätigkeit von mehr als 20 Std./Woche ausgeübt werden (eine Nebentätigkeit, bzw. ein Beschäftigungsverhältnis unter 20 Std./Woche ist möglich)
  • Eine zeitgleiche Kombination eines personengebundenen Stipendiums nach der EXIST-Women Richtlinie mit einem EXIST-Gründungsstipendiums oder eines EXIST-Forschungstransfers ist nicht möglich! (Eine zeitgleiche Kombination mit einem anderen Stipendium oder einem Programm zur Finanzierung des Lebensunterhaltes der Gründerin ist möglich.)
  • Du verpflichtest Dich, beim EXIST-Women Workshop in Berlin oder München teilzunehmen (Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben)
  • Du verpflichtest Dich, an allen Veranstaltungen unseres Programms teilzunehmen
  • Du stellst am Ende der Förderung Deine erarbeiten Ergebnisse in einem One-Pager vor
  • Von der Förderungen ausgeschlossen sind Frauen, die schon eine Gründungsförderung des Bundes oder der Länder erhalten haben!

Du erfüllst die Teilnahmebedingungen? Dann bewerbe Dich hier!

Was passiert nach Deiner Bewerbung?

  • Danke für Deine Bewerbung! Wir wählen unter allen geeigneten Bewerbungen für das EXIST-Women Förderprogramm die 10 Besten aus.
  • Sollten wir Fragen haben, kommen wir natürlich persönlich auf Dich zu! Hast Du noch Fragen? Dann melde unter info@we-female-founders.de bei uns!
  • Nach der Auswahl nominieren wir die Bewerbungen für das EXIST-Women Programm in unserem Antrag an den Projektträger.
  • Sobald wir von Seiten des Projektträgers die Zusage bekommen haben, informieren wir Dich.
  • Mit einer eingereichten Bewerbung besteht kein Rechtsanspruch auf jegliche Maßnahme oder Förderung in diesem Programm!