Impressum und Rechtstexte für Gründerinnen: Was 2026 wirklich rein muss

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Mai 2024 gilt statt § 5 TMG das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Inhaltlich fast identisch, aber der Verweis in deinem Impressum sollte aktualisiert sein.
  • Impressumspflicht trifft jede geschäftlich genutzte Website. Auch bei reinem Blog mit Werbeeinnahmen oder Social-Media-Profil mit Angebot.
  • Pflichtangaben: voller Name, ladungsfähige Anschrift, schnelle elektronische Kontaktaufnahme, ggf. Registereintrag, ggf. Umsatzsteuer-ID, ggf. Berufsangaben.
  • Deine Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG.
  • Fehlende oder fehlerhafte Impressen sind der häufigste Abmahngrund. Kosten meist 500 bis 1.500 Euro plus Anwaltskosten.

Du willst dein Business starten und stolperst über zehn Begriffe, die nach juristischem Kauderwelsch klingen: Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner. Dazu die Frage, was davon du wirklich brauchst und was du dir sparen kannst. Dieser Artikel bringt Ordnung in die Pflichttexte und erklärt, welche Inhalte 2026 nach der aktuellen Rechtslage wirklich reinmüssen.

Kurz zusammengefasst: Jede Gründerin mit Website oder Social-Media-Profil braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. AGB und Widerrufsbelehrung nur bei Verkauf an Verbraucher. Alle vier Texte lassen sich mit seriösen Generatoren in einem Vormittag erstellen. Die kritischen Fehler sind fast immer die gleichen: veraltete Verweise auf TMG, fehlende Kontaktmöglichkeit, Steuernummer statt USt-ID und Impressum nur auf der Startseite.

Wer braucht überhaupt ein Impressum?

Die Impressumspflicht nach § 5 DDG gilt für alle geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienste. Der Begriff ist bewusst weit gefasst und trifft praktisch jede Gründerin, die im Netz präsent ist. Das schließt deine Website, deinen Blog, deinen Newsletter, deinen Onlineshop und alle Social-Media-Profile ein, sofern du sie geschäftlich nutzt.

Nicht impressumspflichtig sind ausschließlich private Angebote ohne jeden geschäftlichen Bezug. Sobald du mit deiner Präsenz Einnahmen anstrebst, Werbung schaltest, Affiliate-Links setzt oder Leads generierst, bist du geschäftsmäßig unterwegs. Auch reine Reichweitenprojekte ohne unmittelbare Monetarisierung, die aber deiner Positionierung dienen, fallen unter die Pflicht.

Auf Social-Media-Profilen erfüllst du die Pflicht am einfachsten durch einen deutlich sichtbaren Link zum Impressum deiner Website. Instagram, LinkedIn und TikTok haben mittlerweile Impressumsfelder in den Profileinstellungen. Nutze diese aktiv, statt den Link ins Bio-Feld zu quetschen.

Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum?

Die Pflichtangaben nach § 5 DDG lassen sich in vier Blöcke gliedern: Identifikation, Erreichbarkeit, Registerdaten und Berufsangaben. Nicht jeder Block trifft jede Gründerin, aber die ersten beiden immer.

Block 1: Identifikation

Als Einzelunternehmerin nennst du Vor- und Nachnamen ausgeschrieben. Nicht nur Initialen, nicht nur den Vornamen, nicht nur ein Pseudonym. Wenn du unter einem Künstlernamen auftrittst, kommt der bürgerliche Name trotzdem ins Impressum. Bei einer UG, GmbH oder AG steht der volle Firmenname mit Rechtsformzusatz plus der Name der Geschäftsführerin.

Die Anschrift muss ladungsfähig sein. Das heißt: eine physische Adresse, an der du postalisch erreichbar bist und gerichtliche Dokumente zugestellt werden können. Ein Postfach reicht nicht. Wenn du keine eigene Geschäftsadresse hast und deine Privatadresse nicht öffentlich machen willst, nutze einen Anbieter für ladungsfähige Geschäftsadressen wie Regus, Ecos Office oder virtuelle Bürodienstleister ab etwa 30 Euro pro Monat.

Block 2: Erreichbarkeit

Neben einer E-Mail-Adresse musst du eine weitere schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit anbieten. Die Rechtsprechung akzeptiert Telefon oder ein funktionierendes Kontaktformular. Eine reine Nennung von Faxnummer oder Postanschrift reicht nicht. Die E-Mail-Adresse muss aktiv abgerufen werden. Wenn du eine info@-Adresse einrichtest, achte darauf, dass Mails auch tatsächlich landen und beantwortet werden.

Block 3: Registerdaten

Wenn du im Handels-, Vereins-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen bist, kommt Registerbezeichnung, Registergericht und Registernummer ins Impressum. Als Einzelunternehmerin ohne Handelsregistereintrag fällt dieser Block komplett weg. Als GmbH nennst du beispielsweise: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 123456.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG gehört rein, falls du eine hast. Kleinunternehmerinnen ohne Umsatzsteuerpflicht brauchen keine USt-ID und nennen entsprechend auch keine. Ganz wichtig: Deine normale Steuernummer beim Finanzamt gehört nicht ins Impressum. Sie ist ein internes Ordnungsmerkmal und hat auf öffentlichen Seiten nichts verloren. Wer sie trotzdem angibt, öffnet Missbrauchsszenarien unnötig.

Block 4: Berufsangaben

Angehörige reglementierter Berufe müssen zusätzliche Angaben machen. Das betrifft Ärztinnen, Anwältinnen, Steuerberaterinnen, Architektinnen, Ingenieurinnen, Wirtschaftsprüferinnen und einige weitere Berufsgruppen. Erforderlich sind die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, in dem sie verliehen wurde, und die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen mit Fundstelle. Nicht-reglementierte Berufe wie Coaches, Beraterinnen oder Kreative haben diese Pflicht nicht.

Expert Insight

Ein sauberes Impressum kannst du in 15 Minuten selbst erstellen. Nutze den Generator von eRecht24, Datenschutz-Generator.de oder aktivMind. Diese Tools kennen die aktuelle Rechtslage und passen sich an Änderungen an. Wichtig: Prüfe zweimal pro Jahr, ob die verlinkte Streitbeilegungsstelle noch aktuell ist und ob dein Verweis auf DDG statt TMG steht.

Wo muss das Impressum auf deiner Website erscheinen?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Die Rechtsprechung hat sich darauf geeinigt, dass ein Link im Footer jeder einzelnen Unterseite ausreicht. Der Link muss klar als Impressum bezeichnet sein. Kreative Umschreibungen wie „Über uns“, „Kontakt“ oder „Rechtliches“ ohne zusätzlichen Impressum-Link genügen nicht.

Die Zwei-Klick-Regel besagt, dass Besucherinnen dein Impressum von jeder Unterseite in maximal zwei Klicks erreichen müssen. Ein einziger Footer-Link löst diese Anforderung auf jeder Seite auf. Wenn du mit Landingpages ohne Standard-Layout arbeitest, prüfe dort besonders sorgfältig, ob der Impressum-Link nicht durch die abgespeckte Seitenstruktur weggefallen ist. Der Klassiker unter den Abmahngründen sind unvollständig ausgestattete Landingpages.

Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?

Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei getrennte Dokumente mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Das Impressum nach § 5 DDG regelt die Anbieterkennzeichnung: Wer bist du, wie erreicht man dich, welche Registerdaten hast du. Die Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 DSGVO regelt die Information über Datenverarbeitung: Welche Daten werden wie, warum und wie lange verarbeitet.

Beide Texte müssen separat auf jeder Unterseite verlinkt sein, beide werden regelmäßig geprüft, beide führen bei Fehlern zu Abmahnungen. Der klassische Fehler ist, beides in ein Dokument zu packen. Trenne die beiden Texte immer sauber. Wenn du unsicher bist, hilft dir unser Praxis-Guide zu DSGVO für Solopreneurinnen beim Aufbau der Datenschutzerklärung.

Brauchst du AGB und Widerrufsbelehrung?

AGB sind für Solopreneurinnen keine Pflicht, aber in vielen Konstellationen dringend zu empfehlen. Sie klären zentrale Punkte wie Zahlungsbedingungen, Nutzungsrechte, Haftungsausschlüsse und Kündigungsregeln vorab und ersparen dir spätere Diskussionen. Wenn du individuelle Verträge mit jedem Kunden abschließt, sind AGB weniger relevant. Wenn du standardisierte Leistungspakete verkaufst, sind sie fast unverzichtbar.

Die Widerrufsbelehrung ist bei Verkauf an Verbraucherinnen dagegen zwingend. Sie gilt bei Fernabsatzverträgen, also überall, wo Kaufabschluss und Vertragspartner räumlich getrennt sind. Onlineshop, Coaching-Verkauf per Landingpage, Online-Kurs, digitaler Produktverkauf: alles fällt darunter. Die Belehrung muss dem gesetzlichen Muster entsprechen und in Textform vor Vertragsschluss übergeben werden.

Verkaufst du ausschließlich an andere Unternehmerinnen im B2B, entfällt die Widerrufsbelehrung. Der Nachweis, dass es sich beim Vertragspartner um eine Unternehmerin handelt, liegt aber bei dir. Ein Pflichtfeld mit Unternehmensbezeichnung im Bestellprozess und der ausdrückliche Hinweis auf reines B2B-Geschäft sind hier essentiell. Weitere Details zum sauberen Vertragsaufbau findest du in unserem Guide zu AGB für Solopreneurinnen.

Wichtiger Hinweis: Kopiere niemals AGB oder Widerrufsbelehrungen aus fremden Websites. Diese Texte sind urheberrechtlich geschützt. Neben der DSGVO-Abmahnung droht dir dann zusätzlich eine urheberrechtliche Abmahnung, die deutlich teurer wird. Nutze Generatoren, die dir Nutzungsrechte einräumen, oder lass dir individuelle Texte von einer Anwältin für IT-Recht erstellen.

Welche Streitbeilegungshinweise musst du im Impressum nennen?

Nach § 36 VSBG musst du im Impressum darüber informieren, ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Als reine B2B-Anbieterin entfällt diese Pflicht. Als Anbieterin gegenüber Verbraucherinnen musst du eine klare Aussage treffen: entweder Teilnahme zusagen oder ausdrücklich ausschließen.

Für Onlineshops kam bis Juli 2025 zusätzlich ein Link zur OS-Plattform der EU dazu. Diese Plattform wurde eingestellt. Der Verweis darauf ist damit obsolet und sollte aus deinem Impressum entfernt sein. Wenn dort noch ein Link zu ec.europa.eu/consumers/odr steht, ist das ein sicheres Zeichen, dass dein Impressum überholt ist.

Wie viel kosten typische Abmahnungen?

Eine formale Impressums-Abmahnung liegt beim Streitwert typischerweise zwischen 3.000 und 7.500 Euro. Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich nach dem Streitwert und liegen dann grob bei 400 bis 750 Euro netto pro Seite. Dazu kommt gegebenenfalls eine Vertragsstrafe, die im Wiederholungsfall meist zwischen 2.500 und 5.100 Euro angesetzt wird.

Häufigste Auslöser sind: fehlender Impressum-Link auf einer Unterseite, veralteter Verweis auf TMG statt DDG, unvollständige Angaben zur Rechtsform, fehlerhaft angegebene Registernummer, Impressum nur auf der Startseite und fehlende zweite Kontaktmöglichkeit neben der Mail-Adresse. Diese Fehler kannst du in 30 Minuten prüfen und beheben.

Wer regelmäßig auf Website und Social-Media-Profilen aktiv ist, sollte einmal pro Quartal zehn Minuten in eine kurze Impressum-Kontrolle investieren. Das kostet dich weniger als die Kaffeeversorgung eines Vormittags und spart im Ernstfall vierstellige Beträge.

Meine Einschätzung: Rechtstexte sind das ungeliebte Kellergeschoss deines Business. Man will da nicht hin, wenn man nicht muss. Genau darum entstehen die meisten Fehler dort. Wenn du dir einmal einen Vormittag Zeit nimmst, alle vier Texte sauber aufsetzt und dir einen Halbjahres-Check in den Kalender stellst, hast du das Thema aus dem Kopf. Der Aufwand ist geringer als jeder unternehmerische Krisenmoment, den ein fehlerhaftes Impressum auslösen kann.

Was gehört zusätzlich in ein Impressum bei besonderen Berufen?

Journalistisch-redaktionelle Angebote brauchen nach § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift. Das gilt für Blogs mit journalistischem Anspruch, für Podcasts mit journalistischen Inhalten und für Newsletter mit redaktioneller Ausrichtung. Reine Werbe- oder Verkaufsformate fallen nicht darunter.

Anbieterinnen von Bank-, Finanz- oder Versicherungsdienstleistungen müssen die zuständige Aufsichtsbehörde nennen. Bei Vermittlerinnen kommen zusätzlich Registernummer und Registerstelle dazu. Als Coach oder Beraterin ohne Finanzbezug bist du hier nicht betroffen.

Wenn dein Angebot Gesundheitsdienstleistungen umfasst, prüfe die Heilberufsgesetze deines Bundeslandes. Für nicht-approbierte Berater im Gesundheitsbereich gelten teils zusätzliche Kennzeichnungspflichten, insbesondere im Bereich der Werbung.

FAQ zu Impressum und Rechtstexten

Reicht das Impressum meiner Hauptdomain für alle Landingpages?

Nein. Jede eigenständige Domain und jede Subdomain braucht einen eigenen erreichbaren Impressum-Link. Auf Landingpages mit reduziertem Layout musst du besonders darauf achten, dass der Link nicht wegfällt.

Muss meine Privatadresse im Impressum stehen?

Ja, wenn du unter dieser Adresse dein Business betreibst. Alternativ mietest du eine ladungsfähige Geschäftsadresse über einen Anbieter für virtuelle Büros. Ein reines Postfach reicht rechtlich nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer-ID und Steuernummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG dient dem grenzüberschreitenden Warenverkehr in der EU. Die normale Steuernummer ist ein internes Ordnungsmerkmal des Finanzamts. Nur die USt-ID gehört ins Impressum, wenn du eine hast. Kleinunternehmerinnen haben in der Regel keine USt-ID.

Muss ich als Instagram-Business-Account ein Impressum angeben?

Ja. Nutze die Impressumsfelder in den Profileinstellungen oder verlinke von deinem Profil auf das Impressum deiner Website. Ein reiner Link im Bio-Text ohne klare Kennzeichnung reicht nicht.

Wie oft muss ich mein Impressum aktualisieren?

Sofort bei jeder Änderung von Name, Anschrift, Rechtsform, Kontaktdaten, Registernummer oder USt-ID. Zusätzlich sinnvoll ist ein Halbjahres-Check auf veraltete Verweise und Streitbeilegungshinweise.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung wegen Impressums bekomme?

Reagiere binnen der gesetzten Frist. Unterschreibe die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung, weil sie oft überzogen formuliert ist. Eine Fachanwältin für IT-Recht prüft die Erklärung meist für 150 bis 250 Euro und formuliert sie neu.

Was ist der nächste konkrete Schritt?

Öffne jetzt deine Website und prüfe folgendes: Erreichst du dein Impressum vom Footer jeder Unterseite? Enthält es Namen, Anschrift, E-Mail plus zweite Kontaktmöglichkeit? Steht dort DDG statt TMG? Ist die USt-ID korrekt oder fehlt sie berechtigt? Ist bei Verbraucherangeboten der Streitbeilegungshinweis korrekt und ohne toten OS-Plattform-Link?

Wenn irgendein Punkt nicht passt, korrigiere ihn heute. Nutze einen Generator, damit dein Text automatisch auf dem aktuellen Stand bleibt. Für die vertragliche Absicherung gegenüber Kundinnen ergänze deinen Guide zu AGB für Solopreneurinnen und für den Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutz-Übersicht für Solopreneurinnen. Damit hast du den vollständigen Rechtsrahmen für dein Business abgedeckt.

Quellen und weiterführende Informationen