Das Wichtigste in Kürze
- AGB sind in Deutschland nicht gesetzlich Pflicht, für dich als Solopreneurin aber fast immer sinnvoll. Sie schützen dich vor unklaren Erwartungen, verspäteten Zahlungen und ungewollten Haftungsrisiken.
- Der Unterschied zwischen B2C und B2B ist zentral. Verbraucherinnen genießen deutlich stärkeren Schutz, viele Klauseln, die im B2B halten, sind bei Verbrauchergeschäften unwirksam.
- Einbeziehung ist der häufigste Fehler. Ohne korrekte Einbindung sind selbst gut formulierte AGB rechtlich wirkungslos. Bei Online-Verträgen brauchst du Checkbox plus zumutbaren Zugang zum Text.
- Copy-Paste aus dem Netz ist gefährlich. Fremde AGB unterliegen dem Urheberrecht, passen selten zur eigenen Leistung und enthalten oft veraltete oder unwirksame Klauseln.
- Sinnvolle Investition: eine Rechtsanwältin, ein spezialisierter Generator oder ein Fachverband. Kosten je nach Weg: 0 bis 800 Euro einmalig.
Du verkaufst Coachings, Websites, Fotoshootings oder digitale Produkte und fragst dich, ob du überhaupt AGB brauchst. Kurze Antwort: Pflicht sind sie nicht, sinnvoll fast immer. Ohne AGB gilt für jede Auftragsbeziehung das Bürgerliche Gesetzbuch in der gesetzlichen Standardform, und die passt selten zu deinem Angebot. Dieser Leitfaden zeigt dir, wann sich AGB für dich rechnen, was rein muss, was du nicht schreiben darfst und wie du sie so einbindest, dass sie im Zweifel auch halten.
Brauchst du als Solopreneurin überhaupt AGB?
Rechtlich brauchst du keine AGB, weder als Kleinunternehmerin noch als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende. Es gibt keine gesetzliche AGB-Pflicht. Wirtschaftlich brauchst du sie fast immer, weil das gesetzliche Standardrecht des BGB deutlich weniger für dich regelt, als du für einen sauberen Geschäftsalltag benötigst.
Ohne AGB stellt sich bei jedem Streit die Frage: Was war eigentlich vereinbart? Ohne Regelung zu Zahlungsfristen gilt die gesetzliche 30-Tage-Frist ab Fälligkeit und Rechnungserhalt. Ohne Regelung zu Rücktritt, Widerruf, Datenschutz und Nutzungsrechten bekommst du im Zweifel die für dich ungünstigere Standardauslegung. AGB verschieben diese Fragen aus dem Konfliktfall in die Vertragsanbahnung.
Ein konkretes Beispiel: Eine VA-Kundin bucht bei dir ein Website-Redesign. Ohne AGB darf sie das Design nach BGB frei nutzen, auch wenn du damit nicht einverstanden bist. In deinen AGB kannst du das Nutzungsrecht auf einen bestimmten Zweck begrenzen und die Bezahlung der Schlussrechnung zur Voraussetzung machen. Wenn deine Preisgestaltung solche Regelungen tragen soll, hilft dir die Basis in der Preisgestaltung für Solopreneurinnen.
Kurz zusammengefasst
AGB sind keine Formalität, sondern ein Werkzeug zur Risikoverteilung. Sie regeln, was ohne sie das BGB regelt, und meistens regelt es zu deinen Ungunsten. Für regelmäßige Kundengeschäfte sind sie deshalb Pflichtprogramm, unabhängig von deiner Rechtsform.
Was ist der Unterschied zwischen AGB im B2B und B2C?
Der Unterschied ist erheblich und entscheidet über die Wirksamkeit vieler Klauseln. B2B bedeutet Vertrag zwischen zwei Unternehmerinnen im Sinne des § 14 BGB. B2C bedeutet Vertrag mit einer Verbraucherin nach § 13 BGB. Verbraucherinnen sind gesetzlich deutlich stärker geschützt, weil der Gesetzgeber ein Machtungleichgewicht ausgleichen will.
Im Verbrauchergeschäft greifen die strengen Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB. Diese verbieten unter anderem überraschende Klauseln, unangemessene Zahlungsfristen, Haftungsausschlüsse bei grober Fahrlässigkeit und pauschalen Schadensersatz ohne Nachweis. Im B2B gelten diese Verbote nur eingeschränkt, hier kannst du strengere Regelungen treffen, etwa zur Haftungsbegrenzung oder zu Gerichtsstandsklauseln.
Ein weiterer Punkt: Verbraucherinnen haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn du Onlinekurse, digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen verkaufst, brauchst du eine korrekte Widerrufsbelehrung und musst deren Zeitpunkt zum Vertragsschluss dokumentieren. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Wer digitale Dienstleistungen verkauft, findet Grundlagen im Leitfaden Digitale Dienstleistungen verkaufen.
Welche Klauseln gehören in gute AGB?
Sinnvolle AGB decken zehn Bereiche ab, die jede Vertragsbeziehung strukturieren. Der Geltungsbereich definiert, für welche Verträge und welche Kundengruppen die AGB gelten. Der Vertragsschluss legt fest, ab wann ein Auftrag verbindlich ist, meist mit deiner Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung nennt Umfang, Ausführungsort und Ausschlüsse.
Die Preise und Zahlungsbedingungen regeln Höhe, Fälligkeit, Zahlungsart und Verzugsfolgen. Bei B2B kannst du eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ansetzen, bei B2C sind bis zu 30 Tagen üblich. Die Nutzungsrechte sind besonders für Kreativ-Dienstleistungen wichtig: Wem gehört das Ergebnis, für welchen Zweck darf es genutzt werden, was passiert bei Weiterverkauf?
Die Haftung begrenzt deine Verantwortung auf typische, vorhersehbare Schäden und Vorsatz beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit. Der Datenschutz verweist auf deine Datenschutzerklärung. Die Rücktritts- und Kündigungsrechte regeln, wann jede Partei aussteigen kann. Der Widerruf gilt nur für Verträge mit Verbraucherinnen. Schlussbestimmungen decken Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel ab.
Expert Insight
Der häufigste Fehler in AGB von Solopreneurinnen ist eine falsche Kombination aus B2B- und B2C-Klauseln. Wer sowohl an Unternehmen als auch an Privatkundinnen verkauft, braucht entweder zwei getrennte AGB-Versionen oder muss innerhalb der AGB klar zwischen beiden Vertragspartnerinnen unterscheiden. Eine einheitliche Version, die versucht, beides abzudecken, ist im B2C oft unwirksam und im B2B oft zu weich. Ein Muster-Rechnungsdokument mit Pflichtangaben findest du im Leitfaden Rechnung schreiben: Pflichtangaben.
Wie werden AGB rechtlich wirksam einbezogen?
Die beste AGB nützt nichts, wenn sie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wird. Das ist der häufigste Grund, warum AGB im Streitfall scheitern. Für die wirksame Einbeziehung nach § 305 Absatz 2 BGB brauchst du drei Elemente: einen klaren Hinweis auf die AGB vor Vertragsschluss, die Möglichkeit für die Kundin, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und die einverständliche Geltung.
Im B2C gelten strenge Regeln. Bei Online-Verträgen bedeutet das: Vor der Bestellung muss die Kundin die AGB im Volltext angezeigt bekommen oder herunterladen können, und sie muss aktiv zustimmen, üblicherweise per Checkbox mit Formulierung wie „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“. Eine vorangehakte Checkbox reicht nicht. Ein bloßer Link im Footer reicht ebenfalls nicht. Bei E-Mail-basierten Aufträgen versendest du die AGB als PDF mit deiner Auftragsbestätigung und weist auf ihre Geltung hin, idealerweise mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Kundin.
Im B2B gelten die Regeln lockerer. Hier reicht ein deutlicher Hinweis auf die AGB und die zumutbare Zugriffsmöglichkeit, meist per Link in der Auftragsbestätigung. Trotzdem: Dokumentiere die Einbeziehung. Ein Screenshot der Bestellseite mit sichtbarer Checkbox oder die versendete E-Mail mit AGB-Anhang sind deine Absicherung im Streitfall.
Wichtiger Hinweis
AGB dürfen nicht überraschend sein. Klauseln, mit denen die Kundin nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags nicht rechnen musste, werden nach § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn sie wirksam einbezogen wurden. Verstecke keine wichtigen Bedingungen in Abschnitten, die inhaltlich nicht dorthin gehören. Preisregeln gehören in den Abschnitt „Preise“, nicht in den Datenschutz.
Welche Klauseln sind in Verbraucher-AGB verboten?
Die §§ 308 und 309 BGB listen konkrete Klauselverbote auf, die für Verträge mit Verbraucherinnen streng gelten und im B2B als Auslegungsmaßstab dienen. Verboten sind unter anderem Haftungsausschlüsse für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, pauschaler Schadensersatz ohne Möglichkeit zum Gegenbeweis, unangemessen kurze Fristen für Mängelrügen und Klauseln, die dir das einseitige Recht geben, Leistungen oder Preise nachträglich zu ändern.
Ebenfalls unzulässig sind pauschale Vorleistungspflichten der Verbraucherin ohne sachlichen Grund und der Ausschluss der Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Wer eine unwirksame Klausel verwendet, riskiert eine Abmahnung durch Wettbewerbszentralen oder Verbraucherschutzverbände. Die Kosten liegen bei ersten Abmahnungen zwischen 300 und 1.500 Euro, im Wiederholungsfall deutlich höher.
Praktisch heißt das: Prüfe fremde AGB nie ungeprüft auf deine Angebote und lass eigene AGB immer von einer Fachanwältin für IT-, Vertrags- oder Wettbewerbsrecht prüfen, bevor sie live gehen. Die einmalige Prüfung kostet je nach Aufwand 300 bis 800 Euro und schützt dich vor deutlich höheren Folgekosten.
Copy-Paste aus dem Netz: Warum das eine schlechte Idee ist
Fremde AGB zu übernehmen ist gleich dreifach problematisch. Erstens sind AGB urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen. Eine 1:1-Übernahme kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, für die Anwaltskosten und Schadenersatz drohen.
Zweitens passen fremde AGB fast nie zu deiner Leistung. Die AGB einer Grafikdesignerin regeln Nutzungsrechte an Entwürfen, deine Coaching-AGB brauchen Regelungen zu Videoaufzeichnungen, Rücktritt vor Beginn und Krankheitsausfall. Wer AGB einer Onlineshop-Betreiberin auf ein 1:1-Beratungsangebot legt, produziert unstimmige und angreifbare Klauseln.
Drittens ist Rechtsprechung dynamisch. Die AGB, die 2022 wirksam war, kann 2026 nach einem Urteil des BGH oder einer Änderung im UWG unwirksam geworden sein. Wer aus dem Netz kopiert, kopiert oft veraltete Klauseln und merkt das erst, wenn eine Kundin daraus einen Vorteil ableitet.
Welche Wege gibt es, AGB rechtssicher zu erstellen?
Drei Wege sind sinnvoll, jeder mit einem eigenen Preis-Leistungs-Profil. Der günstigste Weg ist die Nutzung eines etablierten AGB-Generators wie eRecht24, IT-Recht Kanzlei oder Trusted Shops. Diese Generatoren kosten je nach Umfang 0 bis 300 Euro pro Jahr und liefern rechtssichere Grundtexte für Standard-Geschäftsmodelle wie Onlineshops, Coachings, digitale Produkte und Beratung. Vorteil: Updates werden automatisch eingespielt, wenn sich Gesetzeslage oder Rechtsprechung ändern. Nachteil: Individuelle Sonderfälle werden nicht abgedeckt.
Der zweite Weg ist eine anwaltliche Erstellung. Eine Fachanwältin für IT-Recht oder Vertragsrecht erstellt individuelle AGB für 400 bis 1.500 Euro einmalig. Der Aufwand für Updates liegt bei 100 bis 300 Euro pro Jahr, wenn sich deine Leistung nicht wesentlich ändert. Vorteil: Passgenau, prüffähig, gerichtsfest. Nachteil: Höherer Ersteinsatz.
Der dritte Weg ist die Kombination: Ein Grundgerüst aus einem seriösen Generator, ergänzt durch eine anwaltliche Kurzprüfung für 150 bis 300 Euro. Für Solopreneurinnen mit Standard-Angebot ist das oft die beste Balance. Wer bei der Rechtsform noch unsicher ist, findet Klarheit im Ratgeber Rechtsform für Gründerinnen, denn AGB und Rechtsform gehören zusammen betrachtet.
Meine Einschätzung
Der beste Zeitpunkt für AGB ist vor der ersten unangenehmen Situation. Die zweitbeste Zeit ist jetzt. Ich sehe regelmäßig Solopreneurinnen, die nach der ersten geplatzten Bezahlung, dem ersten Widerrufs-Streit oder der ersten Abmahnung 800 bis 3.000 Euro für Nachbesserung, Anwaltskosten und Vergleich zahlen. Die gleiche Investition am Anfang, gezielt in einen Generator plus Kurzprüfung, liegt bei 300 bis 500 Euro und du bist geschützt. AGB sind kein Kostenblock, sondern eine Versicherung mit sehr niedriger Prämie.
Wie oft musst du deine AGB aktualisieren?
Prüfe deine AGB einmal pro Jahr und immer dann, wenn du dein Angebot wesentlich änderst oder eine neue Zielgruppe adressierst. Wesentliche Änderungen sind neue Produkte, Änderungen im Preis- oder Abrechnungsmodell, Erweiterung um Ausland, Aufnahme von B2C zusätzlich zu B2B oder umgekehrt und Einführung von Abo-Modellen.
Gesetzliche Auslöser für ein Update sind Reformen im BGB, Änderungen im UWG, neue EU-Verordnungen (etwa Digital Services Act, AI Act) und wichtige BGH-Urteile zu Verbraucherverträgen. Wer einen Generator nutzt, bekommt Updates automatisch. Wer individuelle AGB hat, sollte einmal pro Jahr eine 30-Minuten-Kurzprüfung bei der eigenen Anwältin buchen. Kosten: 50 bis 100 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich AGB als Kleinunternehmerin haben?
Nein, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG hat nichts mit AGB zu tun. Sie regelt nur die Umsatzsteuer. AGB sind eine vertragsrechtliche Frage und unabhängig von deiner steuerlichen Einstufung. Auch als Kleinunternehmerin bist du im Verhältnis zu Kundinnen an das BGB gebunden und kannst dich mit AGB besser stellen.
Kann ich AGB nachträglich ändern, wenn ich schon Kundinnen habe?
Bei Neuverträgen ja, indem du die neuen AGB einbeziehst. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen (Abos, Mitgliedschaften, Verträge über mehrere Monate) sind Änderungen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Sie müssen sachlich gerechtfertigt sein, die Kundin muss vorab informiert werden, und sie braucht ein Sonderkündigungsrecht. Eine Änderung „ohne Widerspruch gilt als zugestimmt“ ist im B2C fast immer unwirksam.
Reicht es, wenn ich meine AGB im Footer meiner Website habe?
Nein. Ein Link im Footer erfüllt die Einbeziehungsanforderungen nach § 305 Absatz 2 BGB nicht. Für Online-Verträge brauchst du die aktive Zustimmung vor Vertragsschluss, meist per Checkbox mit Verweis auf die AGB im Bestellprozess. Für individuelle Angebote per E-Mail schickst du die AGB als Anhang mit der Auftragsbestätigung und weist auf ihre Geltung hin.
Was passiert, wenn ich AGB ohne Widerrufsbelehrung an Verbraucherinnen verwende?
Bei Fernabsatzverträgen (etwa Onlinekursen, digitalen Coachings, Onlineshop-Bestellungen) verlängert sich die Widerrufsfrist bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. In dieser Zeit kann die Verbraucherin ohne Angabe von Gründen widerrufen und die volle Rückzahlung fordern. Zusätzlich drohen Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden und Wettbewerbszentralen.
Muss ich meine AGB übersetzen, wenn ich internationale Kundinnen habe?
Grundsätzlich richtet sich die Sprache nach dem Vertragsschluss. Wenn du deine Website und deinen Vertragsprozess auf Englisch anbietest, brauchst du englische AGB. Bei EU-Verbraucherinnen kann zusätzlich zwingend das Recht des Wohnsitzstaates gelten. Wenn du ins Ausland verkaufst, kläre Rechtswahl und Gerichtsstand vorab mit einer auf internationales Vertragsrecht spezialisierten Anwältin.
Was ist der Unterschied zwischen AGB und Impressum?
Das Impressum ist eine gesetzliche Pflicht für alle geschäftsmäßig betriebenen Websites nach § 5 TMG und § 55 RStV. Es nennt Anbieterin, Anschrift, Kontakt, Registerdaten und Steuernummer. AGB regeln das Verhältnis zwischen dir und deiner Kundin bei konkreten Vertragsschlüssen. Impressum ist Pflicht, AGB nicht, aber beide gehören auf jede professionelle Business-Website. Wer einen Onlineshop betreibt, findet die Grundlagen im Leitfaden E-Commerce-Shop starten.
Quellen
- § 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
- § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- IHK München: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- eRecht24: AGB-Pflicht, Definition und Inhalte
- abmahnung.org: AGB für das Kleingewerbe
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Für die Erstellung oder Prüfung eigener AGB, insbesondere bei Fernabsatzverträgen, internationalen Kundinnen oder digitalen Produkten, wende dich an eine Fachanwältin für IT-Recht, Vertragsrecht oder Wettbewerbsrecht.


