Deinen Stundensatz als Selbstständige berechnest du rückwärts: Wunsch-Netto plus Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Einkommensteuer und Betriebskosten ergibt deinen Zielumsatz, und den teilst du durch die Stunden, die du wirklich abrechnen kannst. Das sind bei Vollzeit meist nur 1.000 bis 1.200 im Jahr, nicht 2.000. Wer 3.000 Euro netto im Monat übrig haben will, landet damit schnell bei 70 bis 80 Euro pro Stunde, bevor überhaupt ein Puffer eingerechnet ist.
- Formel: (Wunsch-Netto + Sozialversicherung + Steuern + Betriebsausgaben + Puffer) geteilt durch abrechenbare Stunden.
- Abrechenbar sind nach Urlaub, Krankheit, Akquise und Verwaltung realistisch 1.000 bis 1.200 Stunden pro Jahr.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen 2026 mit Krankengeld 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag (im Schnitt 2,9 Prozent) und 3,6 bzw. 4,2 Prozent Pflegeversicherung, alles allein.
- Im Rechenbeispiel unten werden aus 36.000 Euro Wunsch-Netto rund 74.000 Euro Zielumsatz und ein Stundensatz von rund 80 Euro.
- Zum Vergleich: Freelancer in Deutschland rechnen 2026 im Schnitt rund 100 Euro pro Stunde ab, Frauen laut freelance.de etwa 6 Prozent weniger als Männer.
Stand: Oktober 2026
Warum du dein Angestelltengehalt nicht einfach durch 160 teilen kannst
Der häufigste Denkfehler beim Start: Das alte Bruttogehalt wird durch die Monatsstunden geteilt, ein kleiner Aufschlag kommt drauf, fertig. Als Angestellte hat dein Arbeitgeber aber rund die Hälfte der Sozialversicherung bezahlt, dir 30 Tage Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall finanziert, Laptop, Software und Fortbildung gestellt. Und vor allem hat er jede Stunde bezahlt, in der du E-Mails sortiert oder in Meetings gesessen hast.
Als Selbstständige bezahlt dich niemand für diese Zeit. Deshalb ist die entscheidende Größe nicht dein Wunschgehalt, sondern das Verhältnis von Jahreskosten zu abrechenbaren Stunden. Betriebswirte nennen das Ergebnis Stundenverrechnungssatz. Im Alltag sagen alle Stundensatz, gemeint ist dasselbe: der Betrag, der auf der Rechnung stehen muss, damit am Ende des Jahres dein Leben bezahlt ist.
Die Formel in fünf Bausteinen
Die Rechnung selbst ist simpel. Die Arbeit steckt darin, jeden Baustein ehrlich zu füllen.
Stundensatz = (Wunsch-Netto + Sozialversicherung + Einkommensteuer + Betriebsausgaben + Puffer) ÷ abrechenbare Stunden pro Jahr
1. Wunsch-Netto
Das ist der Betrag, den du privat zum Leben brauchst: Miete, Essen, Mobilität, Urlaub, Sparrate. Nimm deine Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, nicht dein Bauchgefühl. Wer bisher als Angestellte 2.800 Euro netto hatte und davon gut gelebt hat, sollte nicht mit 2.000 Euro planen, nur weil der Anfang „bescheiden“ sein soll.
2. Sozialversicherung
Hier unterschätzen sich die meisten. Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, zahlst du den vollen Beitrag allein. 2026 gelten:
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent, wenn du Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag wählst, sonst 14,0 Prozent ohne Krankengeld. Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Durchschnitt 2,9 Prozent.
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent mit Kind, 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23.
- Bemessung: dein Gewinn laut Einkommensteuerbescheid, mindestens 1.318,33 Euro und höchstens 5.812,50 Euro im Monat.
Die Kasse setzt den Beitrag zuerst vorläufig fest und rechnet nach dem Steuerbescheid nach. Wer ein gutes erstes Jahr hat, bekommt also gern eine Nachforderung, die schnell vierstellig wird. Was GKV und PKV für Mütter bedeuten, steht in unserem Ratgeber zur Krankenversicherung als selbstständige Mutter.
Für die Rente bist du als Selbstständige meist nicht pflichtversichert. Ausnahmen gibt es unter anderem für Lehrende, Hebammen und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber (§ 2 SGB VI). Wer künstlerisch oder publizistisch arbeitet, kann über die Künstlersozialkasse versichert sein, die einen Teil der Beiträge übernimmt. Alle anderen müssen selbst vorsorgen. Der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat, freiwillig geht es ab 112,16 Euro. Für die Kalkulation solltest du einen festen Betrag ansetzen, ob er später in die gesetzliche Rente, eine Basisrente oder ein ETF-Depot fließt. Welche Wege es gibt, erklärt unser Artikel zur Altersvorsorge für Gründerinnen.
3. Einkommensteuer
Steuern zahlst du auf deinen Gewinn abzüglich Sonderausgaben, vor allem Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 auf 42 Prozent. Den Solidaritätszuschlag zahlst du erst, wenn deine Einkommensteuer über 20.350 Euro liegt (Einzelveranlagung), das betrifft im typischen Solo-Bereich kaum jemanden. Freiberuflerinnen zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro, und sie dürfen sie größtenteils mit der Einkommensteuer verrechnen.
4. Betriebsausgaben
Alles, was dein Business am Laufen hält: Software-Abos, Telefon, Hardware, Steuerberatung, Berufshaftpflicht, Weiterbildung, Website, Fahrtkosten, Coworking oder Arbeitszimmer. Arbeitest du von zu Hause, kannst du die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag ansetzen, maximal 1.260 Euro im Jahr. Für Beraterinnen, Designerinnen oder Texterinnen ohne Büro liegen die Betriebsausgaben häufig zwischen 6.000 und 12.000 Euro. Rechne mit deinen echten Abos, nicht mit einer Schätzung.
5. Puffer und Gewinn
Leere Monate, ein Kunde, der nicht zahlt, ein Laptop, der zwei Jahre früher stirbt als geplant: Dafür brauchst du einen Puffer. Zehn bis 20 Prozent auf die Summe sind üblich. Der Puffer ist kein Luxus, er ist der Unterschied zwischen einer Firma und einem gut bezahlten Hobby.
Wie viele Stunden kannst du wirklich abrechnen?
Ein Jahr hat je nach Bundesland rund 250 Arbeitstage. Davon gehen ab:
| Posten | Tage |
|---|---|
| Arbeitstage im Jahr | 250 |
| Urlaub | minus 30 |
| Krankheit (Erfahrungswert) | minus 10 |
| Weiterbildung | minus 5 |
| Verfügbare Arbeitstage | 205 |
| bei 8 Stunden pro Tag | 1.640 Stunden |
| davon unproduktiv (Akquise, Angebote, Buchhaltung, E-Mails): 35 Prozent | minus 574 Stunden |
| Abrechenbare Stunden | rund 1.066 |
Die 35 Prozent unproduktive Zeit sind keine Schwäche, sondern Normalität. Angebote schreiben, Rechnungen stellen, Belege sortieren, LinkedIn pflegen, Kundengespräche führen, die nicht zum Auftrag werden: All das ist Arbeit, die niemand direkt bezahlt. Im ersten Jahr, wenn der Kundenstamm noch wächst, ist der Anteil oft höher. Wer in Teilzeit arbeitet, etwa mit kleinen Kindern, rechnet mit seinen echten Wochenstunden und denselben Abzügen. Bei 25 Wochenstunden bleiben dann eher 650 abrechenbare Stunden.
Rechenbeispiel: Beraterin, Vollzeit, gesetzlich versichert
Ein durchgerechneter Fall mit den Werten von 2026. Annahmen: Solo-Selbstständige, freiberuflich (keine Gewerbesteuer), ledig, kinderlos, keine Kirchensteuer, freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Sie will 3.000 Euro im Monat privat zur Verfügung haben und legt 500 Euro im Monat für die Rente zurück, zum Beispiel in eine Basisrente, deren Beiträge voll als Sonderausgaben zählen.
| Baustein | pro Jahr |
|---|---|
| Wunsch-Netto (12 × 3.000 Euro) | 36.000 € |
| Altersvorsorge (12 × 500 Euro) | 6.000 € |
| Krankenversicherung, 17,5 Prozent auf den Gewinn | 11.390 € |
| Pflegeversicherung, 4,2 Prozent | 2.730 € |
| Einkommensteuer (zu versteuerndes Einkommen rund 45.300 Euro) | 8.940 € |
| Nötiger Gewinn vor Steuern und Abgaben | rund 65.100 € |
| Betriebsausgaben | 9.000 € |
| Zielumsatz netto ohne Puffer | 74.100 € |
| geteilt durch 1.066 abrechenbare Stunden | 69,50 € |
| plus 15 Prozent Puffer | 79,90 € |
| Stundensatz, gerundet | 80 € netto |
Die Steuer ist mit der Tarifformel aus § 32a EStG für 2026 gerechnet, Kranken- und Pflegebeiträge sind als Sonderausgaben abgezogen. Das Ergebnis ist eine Größenordnung, keine Steuerberechnung für deinen Einzelfall: Kirchensteuer, Kinder, ein Ehepartner mit Splitting oder ein Gewerbe verschieben die Zahl.
Zwei Beobachtungen aus dieser Rechnung. Erstens: Von 74.100 Euro Umsatz bleiben 36.000 Euro zum Leben, also knapp die Hälfte. Das ist kein schlechtes Geschäft, sondern ziemlich genau die Realität. Zweitens: Würde dieselbe Frau mit 2.000 Arbeitsstunden rechnen, käme sie auf 37 Euro und würde zwölf Monate lang Vollgas geben, um am Jahresende festzustellen, dass ihr Geld für die KV-Nachzahlung fehlt.
Und die Umsatzsteuer?
Die 80 Euro sind netto. Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommen 19 Prozent obendrauf, die Rechnung lautet dann auf 95,20 Euro. Für Firmenkunden ist das egal, weil sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückbekommen. Privatkundinnen zahlen den Bruttobetrag. Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Das geht seit 2025, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Mit 74.100 Euro Zielumsatz fällst du ab dem zweiten Jahr allerdings heraus. Wann sich die Regelung trotzdem lohnt, steht in Kleinunternehmerregelung: für wen sich § 19 UStG lohnt.
Was verlangen andere Selbstständige 2026?
Deine Kalkulation ist die Untergrenze. Ob der Markt mehr hergibt, zeigt der Blick auf Vergleichswerte. Zwei Erhebungen sind 2026 die gängigsten:
- Der Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap nennt einen Durchschnitt von 103 Euro pro Stunde, einen Euro weniger als im Vorjahr. Die Teilnehmenden sind im Schnitt 45 Jahre alt und überwiegend in IT und Beratung tätig, was den Wert nach oben zieht.
- Die Studie von freelance.de mit rund 3.300 Teilnehmenden kommt auf 101,70 Euro. Frauen liegen dort bei 96,69 Euro, Männer bei 103,06 Euro.
Nach Branche weist die freelance.de-Studie diese Durchschnittswerte aus:
| Bereich | Ø Stundensatz 2026 |
|---|---|
| Einkauf und Logistik | 118,81 € |
| Coaching | 116,60 € |
| Recht und Personalmanagement | 115,82 € |
| IT | 101,98 € |
| Ingenieurwesen | 95,96 € |
| Marketing | 86,70 € |
| Verwaltung | 86,43 € |
| Kunst und Kultur | 76,89 € |
Diese Zahlen stammen aus Umfragen auf Projektplattformen, überwiegend von erfahrenen B2B-Freelancern. Für eine Yogalehrerin, eine Fotografin mit Privatkundschaft oder eine Ernährungsberaterin sind sie nur bedingt aussagekräftig. Hilfreicher ist dort der Blick auf die Preise von fünf bis zehn Mitbewerberinnen in deiner Region oder Nische.
Liegt dein kalkulierter Satz deutlich unter dem Markt, kannst du mehr verlangen. Liegt er darüber, brauchst du entweder eine klarere Positionierung oder mehr abrechenbare Stunden. Wie du Preise begründest und kommunizierst, beschreibt unser Ratgeber Preisgestaltung für Solopreneurinnen.
Typische Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation
- Mit 2.000 Stunden rechnen. Das ist die häufigste und teuerste Fehlannahme. Sie halbiert den Stundensatz.
- Die KV-Nachzahlung vergessen. Der vorläufige Beitrag im ersten Jahr ist oft niedrig, die Nachforderung nach dem ersten Steuerbescheid kommt ein bis zwei Jahre später. Lege monatlich Geld dafür zurück, wie es unser Artikel zu Steuerrücklagen für Selbstständige beschreibt.
- Altersvorsorge auf später schieben. Wer sie nicht in den Preis einrechnet, finanziert sie nie. Ohne eigene Vorsorge baust du als nicht pflichtversicherte Selbstständige keine Rentenansprüche auf.
- Brutto und Netto verwechseln. Wer 80 Euro inklusive Umsatzsteuer verlangt, verdient netto nur 67,23 Euro.
- Elterngeld und Mutterschaft nicht mitdenken. Das Elterngeld für Selbstständige richtet sich nach dem Gewinn vor der Geburt. Ein dauerhaft zu niedriger Satz senkt also auch diese Leistung. Details stehen in Elterngeld als Selbstständige.
- Den Satz nie anpassen. Krankenkassenbeiträge, Software-Preise und deine Erfahrung ändern sich jedes Jahr. Dein Preis sollte es auch.
Wann du den Satz überprüfen solltest
Einmal im Jahr, am besten nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wenn du deine echten Betriebsausgaben kennst. Zusätzlich lohnt ein Blick, wenn deine Auslastung über Monate so hoch ist, dass du Anfragen ablehnen musst. Das ist ein Preissignal. Für neue Kundinnen gilt der neue Satz sofort, Bestandskundinnen informierst du mit ausreichend Vorlauf, üblich sind zwei bis drei Monate.
Wenn du merkst, dass du für dein Wunsch-Einkommen schlicht zu viele Stunden bräuchtest, hilft oft nicht ein höherer Satz, sondern ein anderes Preismodell. Pakete und Festpreise entkoppeln dein Einkommen von der Uhr, etwa über klar definierte Pakete statt offener Stundenkontingente.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbstständige?
Addiere dein gewünschtes Jahresnetto, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Einkommensteuer, Betriebsausgaben und einen Puffer von 10 bis 20 Prozent. Teile die Summe durch deine abrechenbaren Stunden, bei Vollzeit realistisch 1.000 bis 1.200 im Jahr.
Wie viel muss ich als Selbstständige verdienen, um 3.000 Euro netto zu haben?
Im Rechenbeispiel oben braucht eine kinderlose, gesetzlich versicherte Freiberuflerin ohne Kirchensteuer einen Gewinn von rund 65.000 Euro, also einen Umsatz von rund 74.000 Euro bei 9.000 Euro Betriebsausgaben. Das ist gut das Doppelte des Netto-Betrags.
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundensatz für Freelancer 2026?
Laut Freelancer-Kompass 2026 liegt er bei 103 Euro, laut freelance.de bei 101,70 Euro. Beide Erhebungen sind stark von IT und Beratung geprägt, für Privatkunden-Geschäft liegen die Sätze meist darunter.
Wie rechne ich vom Stundensatz auf einen Tagessatz um?
Rechnerisch sind es acht Stunden mal Stundensatz. Viele Selbstständige geben bei ganzen Tagen einen kleinen Nachlass, weil Akquise und Abstimmung pro Stunde Arbeit sinken. Eine feste Marktregel dafür gibt es nicht.
Ist ein Stundensatz von 50 Euro zu wenig?
In Vollzeit mit gesetzlicher Krankenversicherung meist ja. Bei 1.066 abrechenbaren Stunden ergibt das 53.300 Euro Umsatz. Nach Betriebsausgaben, KV, PV, Steuern und Altersvorsorge bleiben davon im Rechenmodell oben nur rund 2.050 Euro im Monat zum Leben.


